Liebe/-r Experte/-in,
Hallo erst einmal.
Hi
Wir bewohnen zur Zeit eine kleine Eigentumswohnung, die aber
für 2 Personen zu klein ist.
Die Wohnungen in diesem Haus (insgesamt 8 Einheiten) werden
von einer Verwalterin
verwaltet wird; es handelt sich um eine Eigentümergemeinschaft
Wir stehen nun kurz vor dem Kauf eines Hauses (in einer
anderen Stadt !!!), haben aber einige Sorgen, was die alte
Wohnung betrifft.
Im Eigentümervertrag sind die Sachen u. E. nach nicht bzw. nur
sehr schwammig geregelt.
Wir gehen mal davon aus ihnen die kleine Wohnung gehört.
Also:
- Kann die Hausgemeinschaft oder die Verwalterin einen von
uns ausgesuchten Mieter ablehnen ?
nein, auch nicht die Miteigentümer
Allerdings wäre die Vermietung ohne eine Verwaltung ein sehr unfangreicher Beruf bei der jeder Fehler recht teuer werden kann…
- darf die Wohnung als Ferienwohnung genutzt werden (diese
Alternative
ist allerdings nur bedingt sinnvoll)
Dazu müßte man den Inhalt des Eigentümervertrages kennen. Einfach mal nachlesen ob dort etwas darüber steht.
IZ einfach mal dies in der Eigentümerversammung ansprechen. Gegen der Eigentümer einfach mal machen, würde meist Unwillen oder gar ungutes Blut hervorrufen.
- Sollte die Wohnung zeitweise nicht vermietet werden können,
sind wir als Eigentümer
dann bsw. zum Schnee räumen, Rasenmähen, Flurdienst
usw, verpflichtet
(wie gesagt wir wohnen dann in einer anderen Stadt)
Kommt auch auf den Eigentümervertrag an. Wenn nichts geregelt würde ja. Dafür müßte dann wohl ein Unternehmen oder ein Hausmeister (-service) beauftragt und selbst bezahlt werden.
Manchmal werden aber für alle Eigner für das ganze Haus so ein Dienst beauftragt, dann entfällt die Eigenverantwortung dafür.
- Sollte die Wohnung zeitweise nicht vermietet werden können,
Welche Nebenkosten müssen wir übernehmen, auch wenn wir nicht
im Haus wohnen ?
Alle die in Eigntümervertrag aufgelisten oder mal beschlossenen wären zu beachten. Für die nicht-verbrauchabhängigen wäre bei Leerstand ggf. dann eine Person einzusetzen.
Zusätzlich fällt weiter das Hausgeld an.
Welche Kosten nicht ?
Die bei verbrauchabhängiger Berechnung was eben nicht verbraucht wird, idR Ab-/+Wasser und ggf. ein Teil der Heizung. Es könnte ggf. die kleinste Tonne für die Wohnung bestellt werden, sofern jede Wohnung eine eigene Tonne vorgesehen wäre.
Danke für die guten Ratschläge
Wenn die Wohnung keine gute Verwendeung mehr findet und nur Kosten hervorruft, sollte man sie besser verkaufen. Es gibt auch soetwas wie eine Lebenabschnittsimobilie.
Balma
Da sich es meist nicht lohnt für eine Vermieteinheit sich in die Materie der Vermietung (sehr umfangreich und zeitaufwendig) einzuarbeiten und die Fremd-Verwaltung diese idR einen Großteil des Ertrages auffrist, sollte über eine Veräußerung nachgedacht werden. Gerade bei kleinen Wohnungen wäre der Ertrag zum Aufwand sehr unverhältnismäßig.
vlg MC