Vermietung

Hallo an die Experten,
ich hab da mal ne Frage :
Ich beziehe Arbeitslosenhilfe,muss jetzt meine Wohnung kündigen und will wieder zu meinen Eltern ziehen.Die möchten mir aber keine Miete abnehmen.Nun ist deren Sorge das sie irgendwelche Abgaben oder sonstigen steuerlichen Probleme mit dem Finanzamt kriegen könnten. Sie sind beide Rentner und bekommen nicht gerade viel Rente.
Kann da irgendwas in dieser Art auf sie zukommen und wie verhalten wir uns am besten,wenn das Mietverhältnis korrekt ablaufen soll?
Ich würde mich über eine baldige Antwort sehr freuen.
Ich bedanke mich und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Heike [email protected]

no problem
Hallo Heike,
weil Du bei Deinen Eltern wohnst, die nicht viel Rente bekommen, dürften keine steuerlichen Probleme auftreten.
Grüße
Franz

ich hab da mal ne Frage :
Ich beziehe Arbeitslosenhilfe,muss jetzt meine Wohnung
kündigen und will wieder zu meinen Eltern ziehen.Die möchten
mir aber keine Miete abnehmen.Nun ist deren Sorge das sie
irgendwelche Abgaben oder sonstigen steuerlichen Probleme mit
dem Finanzamt kriegen könnten. Sie sind beide Rentner und
bekommen nicht gerade viel Rente.
Kann da irgendwas in dieser Art auf sie zukommen und wie
verhalten wir uns am besten,wenn das Mietverhältnis korrekt
ablaufen soll?
Ich würde mich über eine baldige Antwort sehr freuen.
Ich bedanke mich und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Heike [email protected]

Hallo Heike,

Kann da irgendwas in dieser Art auf sie zukommen und wie
verhalten wir uns am besten,wenn das Mietverhältnis korrekt
ablaufen soll?

Wenn von beiden Seiten eine unentgeltliche Überlassung gewünscht ist, entstehen bei den Eigentümern keine steuerpflichtigen Einkünfte. Selbst wenn vereinbart werden sollte, dass sich derjenige, an den die unentgeltliche Überlassung erfolgt, in irgendeiner Weise an den tatsächlich entstehenden Aufwendungen für Instandhaltung etc. beteiligt, ist das steuerlich noch ein Nullsummenspiel: Einkünfte gibt es für den Eigentümer nur dann, wenn die erzielten Einnahmen auf Dauer die Ausgaben zuzüglich Abschreibung übersteigen.

Die Zahl der Bewohner eines Hauses hat keinen Einfluss auf Grundbesitzabgaben, Erschließungsbeiträge und dergleichen.

Abgaben können m.E. nur in zwei besonders gelagerten Fällen anfallen:

(1) Wenn sich auf dem fraglichen Grundstück eine Brunnenanlage befindet und die entnommene Grundwassermenge nach Anzahl der Bewohner geschätzt wird.

(2) Zunehmend erheben Gemeinden für eine Zweitwohnung, die gleichzeitig mit einer Hauptwohnung in einer anderen Gemeinde besteht, eine Zweitwohnungssteuer. Diese wird - eher unsystematisch im Zusammenhang mit dem übrigen Steuerrecht - teilweise nach Maßgabe der Meldeverhältnisse erhoben.

Im geschilderten Fall darf wohl beides vernachlässigt werden.

Wenn eine irgendwie geartete Beteiligung an den laufenden Aufwendungen geplant ist, sollte diese - unabhängig von Steuern und Abgaben - allerdings schriftlich fixiert werden. Ebenfalls - wie bei einem Mietvertrag - die Bedingungen, Fristen und dergleichen, unter denen die Eigentümer die untentgeltliche Überlassung aufheben können.

Schöne Grüße

MM