Hallo,
ich habe zwei Fragen zum Thema Abschreibungen bei Einkünften aus Vermietung - über Informationen würde ich mich freuen:
Angenommen, ein Steuerpflichtiger möchte ein bislang selbst genutztes Haus etagenweise in mehrere Eigentumswohnungen aufteilen und von diesen einige vermieten. Das Haus wurde von ihm vor rund 20 Jahren erworben, gebaut worden ist es in den 1930er Jahren.
Mit Beginn der Umbaumaßnahmen könnte ja dann auch eine Abschreibung auf die zu vermietenden Teile begonnen werden (in diesem Jahr zeitanteilig für die Zeit ab Beginn).
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Üblich sind ja bei linear 2% auf den Kaufpreis abzgl. Anteil für Grund und Boden für 50 Jahre ab Kaufdatum (also verblieben noch rund 30 Jahre) - oder könnte in diesem Fall 50 Jahre ab Beginn der Vermietungsabsicht/Umbaumaßnahmen genommen werden?
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Und würden die Kosten für die Umbaumaßnahmen sofort abgeschrieben werden oder müßten sie ebenfalls auf den Abschreibungszeitraum verteilt werden? (Das Einziehen von Wänden für die Abtrennung der Etagen könnte ggf. als Herstellungsaufwand gesehen werden - das Verlegen neuer Stromleitungen und Setzen von eigenen Schaltkästen sowie die Renovierung der Bäder auf jeder Etage wohl eher als Instandhaltung?)
Vielen Dank schon jetzt für Tipps.
Viele Grüße
Frank