Es ist ein Wohnhaus an ein Ehepaar mit vier Kindern vermietet. Der Mann trennt sich von der Frau und zieht aus. Anstelle dessen zieht der Freund der Mieterin ein. Und nun auch noch seine Tochter, die er mitbringt.
Der Mietvertrag ist nicht an eine Personenzahl gebunden.
Darf die Tochter des Freudes ohne meine Zustimmung einziehen ?
Wie verhält es sich mit dem Mietvertrag, der auf die ehemaligen Eheleute ausgestellt ist, bzgl. Kündigung.
Hallo
ich möchte Ihnen nichts Falsches raten und empfehle ihnen sich an einen versierten Hausverwalter oder einen RA zu wenden.
Hi,
ich kenn nicht den genauen Mietvertrag aber das bedarf der Zustimmung des vermieters
normalerweise
Dann er muss raus und der neue rein in den Mietvertrag
Ist nen Dreizeiler mit allen Rechten und Pflichten usw.
Und zur sicherheit Schufa selbstauskunft usw mitnehmen und KEIN Untermietvertrag!
MfG
Planlosaktiv
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Makler& Ingenieur
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also , wenn sich das Ehepaar -also die Mieter- Trennen würde ich nicht automatisch den neuen Partner mit Kind und dann noch dessen Freund wohnen lassen , ich denke dies wäre ein Kündigungsgrund . kommt nun ganz darauf an wielanges es schon vom Vermieter geduldet wird!!!
Hallo,
auch bei Ehepaaren wird in der Regel nur an einem vermieteten (Unterschrift unter dem Mietvertrag)
Sofern du keinen Ärger mit der Tochter hast wäre ich freundlich, wenn die Miete pünktlich kommt.
Kündigen kannst du bei vorliegen eines Kündigungs- grundes.
Kündigen musst Du nur deinem Vertrabspartner (Unter- Schrift im MV)
Gruß aus der Stadt der Runzen
Haben denn die Mieter (das getrennte Ehepaar) das Ausscheiden (in dem Fall des Mannes) dem Vermieter gemeldet? Beide sind ja im Vertrag und der muss/kann geändert werden. Dabei spielen viele Faktoren (Alter der Kinder, Einkommensverhältnisse etc) bei evtl. richterlichen Entscheidungen mit.
Die Angaben sind einfach zu ungenau um mehr dazu zu sagen. Es gibt aber Möglichkeiten für Haus und Grundbesitzer sich beraten zu lassen.
Hallo Gruenfink. Kann Dir hierauf keine konkrte Antwort geben. Ich würde mich beim deutschen Mieterbund durch das Internet über meine Rechte diesbezüglich erkundigen. MfG. TumlehD
diese Frage möchte ich nicht beantworten, sorry.
Wenn die Miete stets pünktlich kommt, halte ich diese Frage und damit verbundene Gedanken für unnötig
guypratte
Hallo.
die ehefrau ist jetzt dein alleiniger vertragspartner.
den einzug von familienmitgliedern, dazu zählt auch die lebenspartnerschaft (neuer freund der frau) und dessen kindern kannst du wohl nicht verhindern.
falls du mehrere wohnungen in dem objekt hast, und die nebenkosten für mehrere wohnungen gemeinsam abrechnst, solltest du die nebenkosten, welche nach personenzahl abgerechnet werden, anpassen (von 6 auf 7), z.b. wasser, abwasser, usw.
einziger grund für eine kündigung wäre vielleicht: die wohnung ist für 6 personen ausreichend, für 7 aber nicht angemessen. ich denke aber, das wird wohl nicht zutreffen.
ich hoffe, ich konnte helfen.
viele grüsse.