Vermietung - AfA Bemessungsgrundlage

Hallo,

folgendes Szenario:

Im Jahr 2004 wird ein altes Fachwerkhaus mit ca. 550 m² Grundstück erworben. Der Kaufpreis beträgt ca. 70.000 EUR.

Nach zahlreichen Renovierungen und viel Schweiß wird 2010 beschlossen einen Teil des Gebäudes in eine separate Wohneinheit zu verwandeln und zu vermieten. Anfang 2012 ist die Mietwohnung fertiggestellt und der Mieter zieht ein.

Im ersten naiven Anlauf war die Idee des Vermieters, die entstandenen Renovierungs und „Erstellungs“-Kosten als vorwegegenommene Werbungskosten in die Steuererklärung aufzunehmen.

Beim Punkt Afa ging dann allerdings das Grübeln los :smile:

Knackpunkt ist die Berechnung der Bemessungsgrundlage. Bei einem Bodenrichtwert von ca. 150,- übersteigt der Wert für Grund und Boden bereits den damaligen Kaufpreis. AUßerdem sind längst nicht mehr alle Belege vorhanden, die der Wohneinheit zugerechnet werden können (diese wurden erst seit 2010 aufbewahrt). Und als Frage: Sind die tausenden, selbst geleisteten, Arbeitsstunden mit anrechenbar?

Wie wäre hier die beste Vorgehensweise?

Vielen Dank für Eure Antworten.

LG

Knackpunkt ist die Berechnung der Bemessungsgrundlage. Bei
einem Bodenrichtwert von ca. 150,- übersteigt der Wert für
Grund und Boden bereits den damaligen Kaufpreis.

richtig

AUßerdem sind
längst nicht mehr alle Belege vorhanden, die der Wohneinheit
zugerechnet werden können (diese wurden erst seit 2010
aufbewahrt).

das FA wird nur das anerkennen, was da ist…

Und als Frage: Sind die tausenden, selbst
geleisteten, Arbeitsstunden mit anrechenbar?

nein

gruß inder