Vermietung als Existenz/Gewerbe oder 400 EUR - Job

Ich bin ALG I - Empfänger, mein Sohn hat ein Mehrfamilienhaus erworben, worin noch 2 Wohnungen zur Verfügung stehen, d. h. er würde sie mir zur Vermietung als Ferienwohnung/Monteursunterkünfte überlassen.
Ist es sinnvoller selbst ein Gewerbe anzumelden, d. h. dann alle Versicherungen selbst bezahlen, bei schwankenden Einnahmen wird es wie berechnet??,
(Jahreseinnahmen unter 17.500 - was heißt das für mich dann? Ist das steuerfrei?)
z. B. wenn ich in der GKV verbleibe, RV etc.
Oder ist es sinnvoller, mein Sohn stellt mich als 400 EUR - Jobber an und kann als Selbständiger dies steuerlich absetzen und ich bin somit auch „rundum“ Mindest - versichert… und würde noch in einem 2. Job arbeiten

Hallo,
die Fragestellung lässt sich bei diesen „Rohdaten“ nur mit „weder das Eine/noch das Andere“ beantworten.

Für angemessene Alternativen brauche ich wesentlich mehr Daten – das geht nur im Beratungsgespräch und nicht in diesem Forum.

Eine erste - kostenlose - Beratungsadresse ist die Krankenkasse, eine zweite die IHK.

Alles Gute
lw

Herzlichen Dank für diesen Tipp,
werde mich dort beraten lassen und finde hoffentlich das Rentabelste für uns.

Übrigens: Interessante u. für viele empfehlenswerte Visitenkarte…

Hallo, Fragesteller!

Dein 2. Ansatz (oder ist es sinnvoller, mein Sohn stellt mich auf 400 Euro an…) ist der richtige.
Alles andere ist sehr verschachtelt und kompliziert - auch für deinen Sohn. Es ist sein Haus. Er will dir 2 Wohnung „zur Verfügung stellen“. Er hat das Haus sicher noch nicht abgezahlt. D. h. er ist auf die Einnahmen angewiesen. Oder will er dir die Mieteinnahmen schenken? Kann ich mir nicht vorstellen. In dieser Konstellation muss auch ein eigenes Gewerbe von dir angemeldet werden.

  1. Dein Sohn verpachtet an dich.
  2. Mit deiner eigenen Firma vermietest du unter.
  3. Alle Kosten und Verpflichtungen gehen damit auch dich über, soweit ich das hier beurteilen kann.
  4. Du musst dich selber versichern (GKV - Aus RV kann man als Selbstständige raus gehen. Das richtet sich nach den bereits eingezahlten Beträgen, ob das sinnvoll ist. Soweit ich weiß: 1x aus der RV raus, dann keinen Anspruch auf Zahlungen mehr.)

Grundsätzlich gilt: Nicht dem Arbeitsamt alles glauben, die wissen um Existenzgründung auch nicht vollständig Bescheid.
Wenn es auch etwas kostet, so würde ich mich vor einer Selbstständigkeit immer von einem Steuerberater beraten lassen. Diesen Weg musst du ggf. sowieso gehen, weil ein Konzept eingereicht werden muss, um vom Arbeitsamt eine Art Übergangsgeld zu bekommen.

Ansonsten geht es hier um Vermietung/Verpachtung/Immobiliengeschäfte. Es hilft sicher auch,wenn ihr unter diesen Stichworten und zusätzlich unter den Stichworten HartzIV und Selbstständigkeit noch mehr im Internet recherchiert.

Mein grundsätzlicher Tipp:
Sammelt so viele Informationen aus versch. Quellen wie es nur geht. Haltet euch an echte Fachstellen. Alle anderen wollen sicher helfen, sie können aber schlicht nicht alles wissen. Das Problem ist nur, es sagt keiner, das er es nicht weiß, weil die meisten Menschen sich nicht die Mühe machen, zu hinterfragen welche Auswirkungen eine Fehlerhafte Aussage für euch haben kann - im Extrem: Existenzgefährdend.
Erst dann, wenn ihr alle Informationen habt (keine neuen dazu kommen) dann macht euch eine Positiv/Negativliste (Welche Vor- und Nachteile) hat welche Vorgehensweise und dann erst geht weiter!

So, nun habe ich euch aus eigenen Erfahrungen und aus gesammeltem Wissen geantwortet und wünsche euch ganz viel Erfolg und Glück.
Macht keine Schnellschüsse. Das wird zum Schluss 3-4 mal so teuer.

Viele Grüße Petra M. Vondran

Hallo Petra,
vielen Dank für die Hilfe aus Deinem Erfahrungsschatz.
Noch 'ne Frage:
Muss bei einer „Überlassung“ eines Vermietungsobjekts ( hier 2 Wg. im Haus) immer ein Pachtvertrag gemacht werden? Dann hat er ja wieder Einnahmen und kann ja sicher nur die Kosten, wie Rep. für das Objekt geltend machen beim FA, oder? Er ist nicht angewiesen auf Einnahmen zur Abzahlung des Objekts. Es geht vielmehr um Optimierung des ganzen und dass ich damit „existieren“ kann und nicht in HartzIV reingehen muss, denn die Arbeit mit der Vermietung habe ich sowieso, da er in einer anderen Stadt lebt.

Hallo!

Jetzt verstehe ich es so, dass du noch nicht Hartz IV bekommst. Dann ist es einfacher, weil kein Amt dazwischen ist.
Da du niemanden hast (so verstehe ich das), über den du KV bist, brauchst du Mindesteinnahmen. Somit mind. 400 E
Der Rest (an Verdienst) kann nicht „familiär“ geregelt werden, wenn er sowieso keine Einnahmen braucht?

Ich muss hier passen. Damit es für deinen Sohn steuerlich und rechtlich i. O. geht, wendet euch sicherheitshalber an einen GUTEN Steuerberater.

Es interessiert mich schon, was dann das Ergebnis ist. Wenn du Lust hast, dann schreib es mir doch noch. Dann ist auch dieses Forum für andere „rund“.

Viel Erfolg in jedem Fall!!

Viele Grüße

Petra.

Hallo Petra,

werde ich auf alle Fälle tun und informiere ggf. zu einem späteren Zeitpunkt über den Verlauf.
Werde sehen, wie es inpuncto GKV ist, wenn ein Gewerbe „nur“ ein Kleinunternehmen ist, da PV dann auch (ü. 50) teurer sein wird…

Danke Dir nochmals!
p9

Hallo Fremder,

hier bin ich überfragt. Es ist ratsam, einen Steuerberater zu befragen.

Besten Gruß

Daniela