Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein Haus geerbt, Baujahr 1969, dieses wollte ich zunächst verkaufen, jetzt habe ich ein Mietangebot bekommen, die Mieter möchten weniger Miete zahlen, dafür Eigenleistung einbringen da einiges zu renovieren ist, wär für mich eigentlichn ne gute Sache. Jetzt ist die Frage: Kann man einfach so vermieten, gibt es Auflagen, gerade die Sache mit dem Wärmeschutz macht mir Bauchschmerzen. In dem Haus gibt es nur Ölöfen und keine Heizkörper. Was würden Sie mir empfehlen zu tun. gerne auch telefonisch: 07133-900810.
P.S. Was kann man für ein renovierungsbedürftiges Haus BJ 1969 mit Stellplatz (kein Garten) mit 125 qm Wohnfläche + 20 qm Nutzfläche verlangen ??
Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe.
Gruß
Lococasi
Sehr geehrte/er Lococasi,
vermieten können Sie alles und überall. Fragen Sie wg. dem Mietpreis nach dem Mietspiegel in Ihrer Gemeinde. Dieser Mietpreis wäre dann entsprechend des Zustandes des Hauses zu kürzen ( dabei wird auch der Energiepass eine entscheidende Rolle spielen ) Wenn ich in Ihrer Lage wäre, dann würde ich dieses Haus ebenfalls vermieten.
Nur würde ich erst einmal bei dem Haus eine Teil-bzw. Grundsanierung durchführen lassen. Einem Mieter die Sanierung in kompletter Eigenleistung durchführen zu lassen, davon würde ich Ihnen abraten. Es ist einfach zivilrechtlich zu kompliziert: Was ist, wenn der Mieter plötzlich auszieht wg. Streit oder verstirbt… usw.
Wenn Sie erst eine Teilsanierung durchführen lassen, dann haben Sie auch noch steuerliche Vorteile. Reine Anschaffungskosten haben Sie nicht, da wie Sie bereits geschrieben haben, das Haus geerbt wurde. Und von den Sanierungskosten können Sie jährlich die Abschreibung, Schuldzinsen, Grundsteuer, Hausversicherung etc. absetzen.
Wenn die Sanierung Ihr Mieter übernimmt, dann hat er steuerlich nicht viel davon,mit der Ausnahme, dass er die Handwerkerrechnungen(-nur die Arbeitsleistung des Handwerkers–kein Material !!) steuerlich geltend machen kann. Wenn Sie als Vermieter nur die Mieteinnahmen haben und nichts gegenrechnen können, dann freut sich nur das Finanzamt. Bei der Vermietung gibt es keine steuerlichen Freibeträge.
Ich hoffe, dass ich Ihnen etwas weiterhelfen konnte.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
KM
Hallo,
für die Frage der Miethöhe gibt es Hilfe in jeder Stadt mit einem Mietspiegel. Für den Wärmeschutz muss im Vertrag genau hingewiesen und vereinbart werden, sonst kommt das dicke Ende. Hausein-und Neubauten sind grundsätzlich Sache des Vermieters, Reparaturen und Verschönerung ist Sache des Mieters. Wenn man diese Grundsätze behält, geht wenig schief. Auch hier gilt, eine guter Vertrag, erspart Ärger.
Gruß tummle
Hallo,
an Miete - ich kenne den Markt nicht bei Ihnen daher müsste man es vor Ort bewerten - was ist denn in IhrereLage üblich, besonere Ausstattung, Grundstücksgröße, usw. Eine Frage von Angebot und Nachfrage.
Die EnEv beinhaltet Nachrüstverpflichtungen, wie z.b die Dämmung der obersten Geschossdecke bis zum Ende des Jahres - hierruber streiten sich allerdings die Experten ob es ein muss oder ein kann ist. Gleiches gilt für Dämmung der Heizungsrohre. Allerdings würde ich dann eine Energieberatung qualifizierter Natur empfehlen ( z.b bei der dena effizienzhausexperten) da sie rein rechtlich eh einen bedarfsabhängigen Energieausweiß brauchen. Dämmen macht bei solchen Häusern meist extrem Sinn, da ja auch so ggf umbaumassnahmen mitgemacht werden können und der Werterhalt ja auch nicht zu unterschätzen ist bzw Wertsteigerung = besserer miet bzw Verkaufspreis.
MfG
Planlosaktiv
www.vs-Ing.de
Makler & Ingenieur
Guten Morgen, Ich würde Ihnen empfehlen, sich an einen ortsansässigen Makler zu wenden, Ihm den Sachverhalt schildern, eine gemeinsame Begehung zu machen und seinem Rat zu Vertrauen. Er kennt den Markt, weis wie die Leute ticken und die Honorarkosten, welche ja eh nur anfallen, wenn Sie Ihr Ziel erreicht haben, sind gut investiert.
mit freundlichen Grüßen
Bernd Wieduwilt
Der Mietspiegel gibt Auskunft, welche Miete zulässing wäre. Gibt es keinen, dann ist die Nachbargemeinde möglich.
Vereinbaren Sie, das die einbauten dann Ihr Eigentum nach Auszug sind! Und welche NK zu tragen sind: FWS, Grundsteuer, Müllabfuhr…
Gehen Sie in den Haus- und Grundbesitz-Verein, wenn Sie keine Erfahrung haben. Dort werden Sie beraten!