Hallo,
eine kurze Frage:
Angenommen jemand möchte eine Wohnung vermieten, unter den Interessenten ist ein ALG II Empfänger - dieser ist dem Vermieter sympathisch und der Vermieter möchte ihm auch gern etwas helfen und ihm die Wohnung vermieten, allerdings ohne dabei „tollkühn“ zu sein und womöglich nicht mehr handhabbare Probleme einzugehen.
Hat jemand von Euch damit Erfahrung, was es da unbedingt zu bedenken und zu beachten gibt?
Was passiert, wenn der Mieter kein Geld mehr hat? Zahlen dann die Ämter oder ist man als Vermieter vor einer Odyssee?
Danke
und viele Grüße
Frank
Hallo,
ALG II setzt sich immer aus zwei Beträgen zusammen:
- Der Grundbetrag zum Leben und
- Kosten der Unterkunft (Miete und ein Anteil der Nebenkosten)
in diesem Sinne ist es eigentlich nicht möglich, dass ein ALG II-Empfänger kein Geld mehr für die Miete hat.
Der ALG II Empfänger bekommt die Kosten der Unterkunft überwiesen und sollte diese an den Vermieter weiter überweisen.
Sollte der ALG II Empfänger dies nicht tun (was die Behörde nicht überwacht!)steht einem Vermieter eine Odyssee ins Haus
Eine Überweisung der Miete direkt von der ARGE an den Vermieter ist im Gegensatz zu früher beim Sozialamt jetzt praktisch nicht mehr möglich, das soll die ALG II Empfänger zur selbständigkeit erziehen…
grüsse
dragonkidd
Hallo,
Angenommen jemand möchte eine Wohnung vermieten, unter den
Interessenten ist ein ALG II Empfänger - dieser ist dem
Vermieter sympathisch und der Vermieter möchte ihm auch gern
etwas helfen und ihm die Wohnung vermieten, allerdings ohne
dabei „tollkühn“ zu sein und womöglich nicht mehr handhabbare
Probleme einzugehen.
Hat jemand von Euch damit Erfahrung, was es da unbedingt zu
bedenken und zu beachten gibt?
Was passiert, wenn der Mieter kein Geld mehr hat? Zahlen dann
die Ämter oder ist man als Vermieter vor einer Odyssee?
Nahcdem der ALG II Empfänger seinen Grundbedarf für die Miete aus Steuergeldern erhält, dürften Mietzahlungen an den VM nicht ausbleiben. Allerdings prüfen die Ämter nicht nach, was der Empfänger mit dem Geld macht. Es sollte hier also zumindest eine „stille Abtretung“ mit dem ALG II Empfänger abgeschlossen werden, damit sofort, wenn es zu Mietausfall kommt, der VM sich an das Amt wenden kann. Auch wenn die Ämter oftmals - aus erzieherischen Gründen - man darf eher aber Kostengründe vermuten - sich für unzuständig für die Mietzahlungen an den VM erklären, haben Sie bei der „stillen Abtretung“ Folge zu leisten.
Im Übrigen. Das Risiko, von einem ALG II Empfänger ausgetrickst zu werden ist nicht höher als von jemand, der ein Arbeitsverhältnis unterhält.
Meist sind bestehende Schulden die Ursache für Mietrückstände, nicht die Art der Einkünfte
Gruss Günter
Hallo.
man könnte von dem Interressenten eine sog. Abtretungserklärung unterschreiben lassen. Damit würde der Betrag, der von der Arge für die Wohnung vorgesehen ist direkt an den Vermieter ausgezahlt wird. Ohne den Umweg über den Mieter.
LG Anja
Hallo,
danke für die Antwort!
Demnach kann aber der Vermieter ja davon ausgehen, dass zumindest genug Geld hereinkommen sollte, um die Miete dauerhaft zu zahlen. (Es ist nur eine kleine Wohnung mit 400€ Warmmiete).
Oder könnte passieren, dass z.B. das ALG irgendwann nicht mehr gewährt wird oder etwas anderes dazwischenkommt?
Danke
und viele Grüße
Frank
Stille Abtretung?
Hallo,
danke für Deine Antwort!
Kostengründe vermuten - sich für unzuständig für die
Mietzahlungen an den VM erklären, haben Sie bei der „stillen
Abtretung“ Folge zu leisten.
Das müssen sie dann auf jeden Fall?
Danke für den Tipp! Das wäre dann wohl die beste Variante.
Muss dazu etwas spezielles in den Mietvertrag oder gibt es besondere Formulare?
Im Übrigen. Das Risiko, von einem ALG II Empfänger
ausgetrickst zu werden ist nicht höher als von jemand, der ein
Arbeitsverhältnis unterhält.
Ja, deshalb soll das auch kein Hinderungsgrund sein. Zumal die Person sympathisch und ehrlich erscheint, und das ist viel mehr Wert als vieles andere. Solange eben nicht plötzlich das ALG ausbleiben kann oder dergleichen…
Viele Grüße
Frank
Hallo,
danke für Deine Antwort!
man könnte von dem Interressenten eine sog.
Abtretungserklärung unterschreiben lassen. Damit würde der
Betrag, der von der Arge für die Wohnung vorgesehen ist direkt
an den Vermieter ausgezahlt wird. Ohne den Umweg über den
Mieter.
Danke für den Tipp! Das ist wohl die beste Variante. Aber, falls das Amt die ALG-Zahlungen kürzt, würden die dann auch bei der Mietzahlung kürzen?
Viele Grüße
Frank
Hallo,
danke für Deine Antwort!
Kostengründe vermuten - sich für unzuständig für die
Mietzahlungen an den VM erklären, haben Sie bei der „stillen
Abtretung“ Folge zu leisten.
Das müssen sie dann auf jeden Fall?
Nein müssen sie eben nicht, man kann den Hartz IV Menschen nicht dazu zwingen, wie es bei der Sozialhilfe möglich war. Wenn jemand nicht will dann gehts mit der Direküberweisung nicht.
LG
Mikesch
Hallo,
danke für Deine Antwort, evtl. liegt da ein Missverständnis vor:
Nein müssen sie eben nicht, man kann den Hartz IV Menschen
nicht dazu zwingen, wie es bei der Sozialhilfe möglich war.
Wenn jemand nicht will dann gehts mit der Direküberweisung
nicht.
Meinte mit „müssen“ nicht den Mieter, sondern des Amt: Wenn der Mieter einverstanden ist und so eine Abtretung unterschreibt, muss dann das Amt dem Folge leisten oder könnten die sagen, nö machen wir nicht? Dann würde der Vermieter ja doch wieder in die Röhre schauen…
Viele Grüße
Frank
(Es ist nur eine kleine Wohnung mit 400€
Warmmiete).
Ich bezweifel, dass das Amt diese Kosten übernimmt. Das ist zu viel für eine Person!
Der AlG-Empfänger sollte hier besser noch einmal nachfragen, bevor die Wohnung nachher zu teuer ist und er in 6 Monaten wieder ausziehen muss, weil das Amt nicht mehr zahlt!
MfG Sonja
Hallo,
danke für Deine Antwort, evtl. liegt da ein Missverständnis
vor:
Nein müssen sie eben nicht, man kann den Hartz IV Menschen
nicht dazu zwingen, wie es bei der Sozialhilfe möglich war.
Wenn jemand nicht will dann gehts mit der Direküberweisung
nicht.
Meinte mit „müssen“ nicht den Mieter, sondern des Amt: Wenn
der Mieter einverstanden ist und so eine Abtretung
unterschreibt, muss dann das Amt dem Folge leisten oder
könnten die sagen, nö machen wir nicht? Dann würde der
Vermieter ja doch wieder in die Röhre schauen…
wenn M unterschreibt ist alles Roger und A überweist direkt
Viele Grüße
Frank
LG
Mikesch
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Hallo, ob die Abtretung auf ein getrenntes Formular oder direkt in den Mietvertrag geschreiben wird, ist unerheblich.
reuss Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
danke für Deine Antwort!
Kostengründe vermuten - sich für unzuständig für die
Mietzahlungen an den VM erklären, haben Sie bei der „stillen
Abtretung“ Folge zu leisten.
Das müssen sie dann auf jeden Fall?
Nein müssen sie eben nicht, man kann den Hartz IV Menschen
nicht dazu zwingen, wie es bei der Sozialhilfe möglich war.
Wenn jemand nicht will dann gehts mit der Direküberweisung
nicht.
Hallo,
Irrtum. Die Zahlungen der Miete sind weiterhin zweckgebunden. Der Mieter muss die Auszahlungen zur Mietzahlung nutzen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nahc, hat die Behörde zur Vermeidung größerer Schäden und Mietausfälle den Ausnahmefall der direkten Überweisung zu nehmen. Die andere Lösung wäre, der Miter erhält, weil er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, den Anteil nicht. Das wäre dann aber nicht zulässig. Wenn das Amt sich weigert, liegt es wneiger an der Zustimmung des Geldempfängers, wie ich in der Praxis im Umgang mit diesen Behörden erlebe, sondern dararn, dass die Behörde nicht mehr tun will, wie sie absolut für nötig hält. Ich wünche mir manchmsl, das Amt und seine Sachbearbeiter müssten für die Schäden aufkommen oder hätten mit solchen Mietern Probleme. Wir hatten gerade vor wenigen Tagen einen Fall, der durch die überregionale Presse ging. Drei Jahre keine Miete gezhalt, aber BMW und Wohnwagen gekauft und das Landratsamt weigerte sich, die Miete dem Vermieter zu überweisen. Wir beabsichtigen gegen den Sachbearbeiter, der den Vorgang kennt, wegen grober Fahrlässigkeit gerichtlich vorzugehen und Schadenersatz zu fordern.
Gruss Günter
Gruss Günter
Gruss Günter
Hallo,
danke für Deine Antwort, evtl. liegt da ein Missverständnis
vor:
Nein müssen sie eben nicht, man kann den Hartz IV Menschen
nicht dazu zwingen, wie es bei der Sozialhilfe möglich war.
Wenn jemand nicht will dann gehts mit der Direküberweisung
nicht.
Meinte mit „müssen“ nicht den Mieter, sondern des Amt: Wenn
der Mieter einverstanden ist und so eine Abtretung
unterschreibt, muss dann das Amt dem Folge leisten oder
könnten die sagen, nö machen wir nicht? Dann würde der
Vermieter ja doch wieder in die Röhre schauen…
wenn M unterschreibt ist alles Roger und A überweist direkt
Hallo,
ich melde mich überall da nicht, wo bereits jemand eine zutreffende Antwort gegeben hat. Mich überrascht Deine vorhergehende Erklärung, wo Du den Vorgang verneinst.
Denn mit der „stillen Abtretung“ hat der Mieter spätestens dann, wenn diese „stille Abtretung“ dem Amt vorgelegt wird, erklärt, dass er mit der Mietzahlung an den VM einverstanden ist.
Gruss Günter
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Danke für den Tipp! Das ist wohl die beste Variante. Aber,
falls das Amt die ALG-Zahlungen kürzt, würden die dann auch
bei der Mietzahlung kürzen?
Die Wohnungserhaltung muss vom Staat immer gewährleistet sein. Daß es da dann zu Kürzungen kommt, ist mehr als Unwahrscheinlich. In der einschlägigen Literatur, die man auch auf der Arge bekommt steht sogar, daß im Notfall die Miete direkt an den VM ausgezahlt wird, damit der Leistungsbezieher die nicht auch noch durchbringt.
Gruß Anja
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Angemessene Miete
Hallo Anja,
danke für Deine Antwort!
Die Wohnungserhaltung muss vom Staat immer gewährleistet sein.
Dann geht es wohl nur noch darum, wieviel Miete der Staat gewährleistet (als angemessen). Gibt es da womöglich eine Übersicht oder einen Richtwert? Auf der Website konnte ich das nicht finden…
Vielen Dank
und viele Grüße
Frank
Hallo,
danke für Deine Antwort!
ob die Abtretung auf ein getrenntes Formular oder
direkt in den Mietvertrag geschreiben wird, ist unerheblich.
Okay, dann kann man ja alles in einem Aufwasch machen.
Gibt es da Musterformulierungen oder kann man einfach schreiben „Der Mieter tritt die Zahlungen zur Miete und Nebenkosten aus öffentlicher Hand (z.B. Arbeitsagentur, Sozialamt) an den Vermieter ab“?
Danke
und viele Grüße
Frank
Danke Euch allen!
Hallo,
nochmals vielen Dank Euch allen für Eure Tipps und Antworten!
Viele Grüße
Frank
Hallo Frank.
Ruf einfach mal bei der Arge an und frag nach.
Dazu musst du wissen, mit wieviel Personen der Interressent einziehen würde.
Dann sagen die dir, wieviele m² denen zustehen und wieviel die Wohnung ihn pro m² kosten darf.
Tu einfach so, als wärest du der Wohnungsbewerber.
Dann hast du einen Richtwert.
Gruß Anja