Vermietung an Angehörige

Hallo,

Hausbesitzer und gleichzeitig Vater vermietet an seine Tochter das Obergeschoß. Das Haus ist abbbezahlt. Er verlangt ohne Mietvertrag eine geringe Miete. Er ist sich aber nicht im Klaren was steuerlich günstiger ist, da es ja die Regelung mit der ortsüblichen Miete gibt. Hausbesitzer ist Renter und bleibt trotz Mieteinnahmen unter der Einkommensgrenze von 15 000 Euro in der Splittingtabelle. Ist es für den Hausbesitzer besser, er vermietet offiziel zu einem Teil der ortsüblichen Miete und er kann Reparaturkosten sowie Werbungskosten weiterhin prozentual absetzen oder ist es besser, er sagt, er hätte keine Mieteinnahmen aber dadurch kann er keine Reperaturkosten oder Werbungskosten mehr absetzen?

Danke und Gruß
Michael

Hier liegt ein großes Verständnisproblem vor. Wenn ein Rentner unterhalb des Grundfreibetrags für Verheiratete bei Zusammenveranlagung, das sind 15.329 €, bleibt, dann zahlt er keine Steuern. Und das Finanzamt ist nicht das Sozialamt. Beim Finanzamt bekommt man nur Steuern zurück. Ein Verlust aus der Vermietung und das hier genannte „Absetzen von Reparaturen“ bringt also keinerlei steuerlichen Vorteil, da die Steuer mit Null Euro festgesetzt wird ob mit oder ohne Vermietung.

Oerdiz

Also keine Vermietung anmelden?
MIchael

Hallo!

Natürlich müssen die Mieteinkünfte angegeben werden. Aber wie oerdiz schon schrieb, wenn man mit allen Einkünften unter dem Grundfreibetrag bleibt, fallen keine Steuern an. Und wenn man keine Steuern gezahlt hat, bekommt man auch keine evtl. zuviel gezahlten Steuern zurück.

VG
E