Vermietung an Anghörige / Freundin

Hallo,
bei der Diskussion um die verbilligte Vermietung an Angehörige ist mir folgende Frage in den Kopf gekommen:

Darf ein Vermieter eigentlich in der Wohnung seines Mieters regelmäßig übernachten?
Also wie sieht das aus: Vater vermietet zu einem ganz normalen Preise eine Eigentumswohnung an den Sohn, der in einer anderen Stadt wohnt.
Natürlich besucht er seinen Sohn alle 14Tage und übernachtet dort auch.
Darf er das? Bzw. hat das steuerrechtliche Auswirkungen?
Wie sähe das aus, wenn es nicht sein Sohn sondern seine Freundin/Geliebte ist, zu der er alle 14 Tage fährt und ein Schäferstündchen abhält?

Wieso soll er es nicht dürfen? Natürlich darf er das!

Hallo,

völlig richtig, dass übernachten wird ihm das Finanzamt nicht verbieten.

Wenn er das aber so oft macht, dass man sagen kann, er bewohnt die Wohnung mit, wird es ihm sagen, dass er einen evtl. mit der Wohnung erzielten Verlust nicht steuerlich geltend machen kann.
Im geschilderten Fall (alle 14 Tage eine Übernachtung) würde ich die Gefahr jetzt nicht für groß halten, kommt aber natürlich auf die näheren Umstände an.

Gruß,
Markus