Hallo,
mal angenommen, jemand könnten ein Appartement an eine Interessentin vermieten, die durch einen Unfall behindert und Harz IV-Empfänger ist.
Die Miete und die Nebenkosten würde das Sozialamt übernehmen.
Problem: Das Appartement wurde angeschaft, damit in ca. 4 Jahren die Tochter, die dann 18 Jahre alt wird und auch dann das Studieren anfangen möchte, da untergebracht werden soll.
Kann ein Mietvertrag auf 4 Jahre befristet werden? Was gibts sonst zu beachten? Ich würde die Wohnung prinzipiel schon der Dame geben, aber ich denke mal, wenn ich hier was falsch mache, bekomme ich die wohl nie wieder raus…
Hi!
Dame geben, aber ich denke mal, wenn ich hier was falsch
mache, bekomme ich die wohl nie wieder raus…
Keine Rechtsberatung, nur eigene Erfahrung: egal was Du im Vorfeld machst, Du wirst auch bei einem zeitlich befristeten Mietvertrag den Mieter so schnell nicht los, wenn er es darauf anlegt.
Vermietung in D ist einfach eine Quasi-Enteignung und ich würde dringend davon abraten, einfache Immobilien als Wertanlage zur Vermietung anzuschaffen oder gar eine Vermietung zur Überbrückung bis zum Eigenbedarf anzustreben.
Das mag hart klingen, aber lass es.
Gruß,
M.
Das mag hart klingen, aber lass es.
Gruß,
M.
Hallo
da kann ich mich nur anschließen. Auch bei Zeitmietverträgen ist es nicht immer einfach den Mieter dann auch zum gehen zu bewegen.
Hallo Christian,
Die Miete und die Nebenkosten würde das Sozialamt übernehmen.
Problem:
genau das ist es - das klingt vermeintlich sicher… ist es aber nicht unbedingt es kommt darauf an an wen das Sozialamt die Miete auszahlt… bei uns ist es so das der Sozialhilfeempfaenger die Miete ausgezahlt bekommt und dann ganz normal an den Vermieter weiterreichen „soll“ oder auch nicht.
Meine persoenliche Meinung als Vermieter zu Sozialhilfeempfaengern - nie wieder!
Gruss aus UK
Keuper