Vermietung an Hartz IV Empfänger

Hallo Zusammen,

folgendes: ein großes Haus mit 30 Räumen und 4 Bewohnern ohne abgeschlossene Wohneinheiten: Hier will ein Hartz IV-Empfänger 3 leere Räume für sich als Wohnung mieten. Was muß er beachten, damit er mit seinen Räumen nicht in eine Bedarfsgemeinschaft mit den anderen Bewohnern rutscht? (Keine Familie, keine WG, keine HG - ein Fremder aus dem Westen). Wozu ist der Hauseigentümer verpflichtet, damit der Mieter die Räume als Wohnung angeben kann?

Das Haus steht in Sachsen, Landkreis Löbau-Zittau, ist alt, hat nur einfache sanitäre Ausstattung und Ofenheizung. Es wurde bis jetzt noch nie vermietet und diente bis zur Wende als Wohnheim für Soldaten. Die Hauseigentümer wohnen auch dort im Haus.

Hat jemand (als Mieter oder Vermieter) ähnliche Erfahrungen oder Tipps für weitere Überlegungen?

Schöne Grüße
Eva

Hallo Eva,

folgendes: ein großes Haus mit 30 Räumen und 4 Bewohnern ohne
abgeschlossene Wohneinheiten: Hier will ein Hartz IV-Empfänger
3 leere Räume für sich als Wohnung mieten. Was muß er
beachten, damit er mit seinen Räumen nicht in eine
Bedarfsgemeinschaft mit den anderen Bewohnern rutscht?

Na ich denke mal, er muss Ähnliches beachten, was auch ein Ehepaar im Trennungsjahr beachten müsste, wenn es auf die Schelle keine separaten Wohnungen fände: Der Trennung von Tisch und Bett , entsprechen da getrennte Haushalte, getrenntes Geschirr, getrennte Möbel oder mindestens separate Ecken zur gemeinschaftlichen Nutzung vermieteten Mobiliars.

Wieso nennst du einen Arbeitslosengeld-II-Empfänger eigentlich Hartz-IV-Empfänger? Das ist doch etwas ganz anderes: Ein Hartz-IV-Empfänger ist doch ein Betriebsrat oder Personalchef, der sich viermal eine Nutte aufs Hotelzimmer bestellt und die Firma dafür bezahlen lässt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Hartz#Veruntreuun…

Gruß Gernot

Hallo Gernot,

Deine Antwort ist nicht sonderlich hilfreich. Da die Eigentümer keinerlei Erfahrung im Bereich Vermietung haben und das Haus ja auch gar nicht auf Vermietung ausgelegt ist, war die Frage ganz simpel gestellt.
Vielmehr hat jemand angefragt, ob er dort ein paar Zimmer anmieten könnte und man überlegt, ob das so ohne weiteres geht. Das ein Hartz IV-Empfänger jetzt Arbeitslosengeld II-Empfänger genannt wird, ist mir entgangen.
Tja, hier ist eben keiner vom Fach :wink:

Ich hoffe auf weitere hilfreiche Kommentare, die etwas Licht ins Dunkel bringen :wink:

Gruß
Eva

Frage doch im Brett ‚Arbeits- und Sozialamt‘!
Hallo Eva,

eigentlich sollten sich Vermieter ja nicht den Kopf eines Arbeitslosengeld-II-Empfängers zerbrechen, der ihr Mieter werden will!

Im Allgemeinen werden ALG-II-Empfänger ja auch recht gerne als Mieter genommen, da die ARGE die Miet- und Nebenkosten übernimmt. Besteht hingegen der Verdacht, dass eine Bedarfsgemeinschaft mit Nicht-Bedürftigen vorliegt, kann das plötzlich anders sein. Deshalb ist deine Frage durchaus berechtigt.

Tja, hier ist eben keiner vom Fach :wink:

Du hast deine Frage auch im falschen Brett gestellt, die gehört ins Brett „Arbeits- und Sozialamt” und nicht ins Brett „Mietrecht”!

Ich war selbst jahrelang ALG-II-Empfänger und habe auch Leute, die in Beziehungen waren und von denen einer den Job verlor, nur deshalb nach einem Jahr getrennte Wohnungen nehmen sehen, damit sie von den Schnüffeleien der Behörde verschont blieben.

Das ein Hartz IV-Empfänger jetzt Arbeitslosengeld
II-Empfänger genannt wird, ist mir entgangen.

Er wurde immer offiziell so und nicht anders genannt!

Im Sozialgesetzbuch liest du nirgendwo etwas von diesem Schwerenöter und Schröder-Intimus Peter Hartz , das wäre ja noch schöner!

Gruß Gernot

Hallo Gernot

Er wurde immer offiziell so und nicht anders genannt!

offiziell hin oder her, wenn du die Berichterstattung in den Medien verfolgst, kannst du feststellen, dass sich Hartz IV glattwech durchgesetzt hat :smile: mit ALG II können die Wenigsten was anfangen…

Im Sozialgesetzbuch liest du nirgendwo etwas von diesem
Schwerenöter und Schröder-Intimus Peter
Hartz
, das wäre ja noch schöner!

ist eh schon die Härte, wenn Kriminelle in D an Gestzen basteln dürfen… ja ja ich weiss er zu dem Zeitpunkt noch nicht verurteilt, trotzdem war er da schon kriminell… er wollte esnur nicht zugeben :wink:

Gruß Gernot

LG
Mikesch