Servus,
X möchte an Kind y eine Wohnung vermieten und dabei weiterhin nach EÜR abrechnen.
Wie viel % der ortsüblichen Miete müsste verlangt werden und in welchen der vielen Gesetze und § kann man das Finden?
Danke
Servus,
X möchte an Kind y eine Wohnung vermieten und dabei weiterhin nach EÜR abrechnen.
Wie viel % der ortsüblichen Miete müsste verlangt werden und in welchen der vielen Gesetze und § kann man das Finden?
Danke
X möchte an Kind y eine Wohnung vermieten und dabei weiterhin
nach EÜR abrechnen.
Wieviel % der ortsüblichen Miete müßte verlangt werden und
in welchen der vielen Gesetze und §§ kann man das finden?
Es ist im Einkommensteuergesetz geregelt: § 21 (2) EStG. Bei Vermietung an eigenes Kind würde ich davon abweichend mindestens 75% der ortsüblichen Miete ansetzen.
Andererseits ist die Miethöhe kein „Muß“. Bleibt die Miethöhe unter den 66% bzw. 75%, dann passiert auch nichts. Nur steuerlich ist die Sache dann etwas ungünstiger, da nicht mehr alle Kosten abgesetzt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Danke