Hallo,
Herr A hat eine Wohnung gekauft und seine Lebenspartnerin, Frau B, zieht mit ein. Herr A möchte, dass Frau B miete bezahlt. Er möchte diese auch beim Steuererklärung als Abschreibung geltend machen. Es gibt dazu zwei Informationen. ABER wo ist der Unterschied zwischen den beiden Infos??
Folgendes steht auf dem Infoblatt:
Vermietung an Lebenspartner, 96/2/0359 Einkommensteuer
Leben Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammen in einer Eigentumswohnung, die einem gehört, kann dieser seine Wohnung nicht steuerrechtlich wirksam zur Hälfte dem anderen vermieten.
Von der festen Beziehung zum Mietverhältnis
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind also aufgrund der Abrechnung der Werbungskosten höchst lukrativ. Wie sucht man sich nun aber seine Mieter? Am besten, Sie schauen sich einmal in den eigenen vier Wänden um. Denn wenn Sie in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit Ihrem Partner in der Eigentumswohnung zusammen leben, ist er oder sie für Sie der ideale Kandidat. Schließen Sie doch einfach einen Mietvertrag ab. Zwar hat der Bundesfinanzhof die Vermietung der Hälfte der Wohnung für unzulässig erklärt, ein kleines Kabäuschen dürfen Sie Ihrer Liebsten oder Ihrem Liebsten aber wohl vermieten. Und schon wird aus der Eigentumswohnung eine lukrative Mietskaserne.
Vielen Dank und viele Grüße
schandrea