Vermietung an Lebenspartner - wo ist Unterschied?

Hallo,

Herr A hat eine Wohnung gekauft und seine Lebenspartnerin, Frau B, zieht mit ein. Herr A möchte, dass Frau B miete bezahlt. Er möchte diese auch beim Steuererklärung als Abschreibung geltend machen. Es gibt dazu zwei Informationen. ABER wo ist der Unterschied zwischen den beiden Infos??

Folgendes steht auf dem Infoblatt:

Vermietung an Lebenspartner, 96/2/0359 Einkommensteuer
Leben Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammen in einer Eigentumswohnung, die einem gehört, kann dieser seine Wohnung nicht steuerrechtlich wirksam zur Hälfte dem anderen vermieten.

Von der festen Beziehung zum Mietverhältnis
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind also aufgrund der Abrechnung der Werbungskosten höchst lukrativ. Wie sucht man sich nun aber seine Mieter? Am besten, Sie schauen sich einmal in den eigenen vier Wänden um. Denn wenn Sie in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit Ihrem Partner in der Eigentumswohnung zusammen leben, ist er oder sie für Sie der ideale Kandidat. Schließen Sie doch einfach einen Mietvertrag ab. Zwar hat der Bundesfinanzhof die Vermietung der Hälfte der Wohnung für unzulässig erklärt, ein kleines Kabäuschen dürfen Sie Ihrer Liebsten oder Ihrem Liebsten aber wohl vermieten. Und schon wird aus der Eigentumswohnung eine lukrative Mietskaserne.

Vielen Dank und viele Grüße
schandrea

Hallo,

meiner Ansicht nach ist das Mietverhältnis steuerlich nicht anzuerkennen.
Laut BFH (oberstes Bundesgericht für Steuerfragen) ist ein Mietverhältnis zwischen Lebenspartnern nicht anzuerkennen, wenn es die gemeinsame Wohnung betrifft. (Dies gilt sowohl für eingetragene Lebenspartner als auch für „gewöhnliche“ Lebenspartner)

Zu der Frage, ob einzelne Räume an den Partner vermietet werden, hat das Finanzgericht Nürnberg entschieden, dass auch in diesem Fall das Mietverhältnis steuerlich nicht anzuerkennen ist.

Bedeutet also, dass die Person die Aufwendungen für die Wohnung steuerlich nicht geltend machen kann.

Gruß

Hi !

ABER wo ist der Unterschied zwischen den beiden Infos??
1.
Vermietung an Lebenspartner,
2.
Von der festen Beziehung zum Mietverhältnis

Der Unterschied liegt in der juristischen und umgangssprachlichen Bedeutung von „Lebenspartner“. Als Lebenspartner werden nach dem LPartG (http://www.gesetze-im-internet.de/lpartg/index.html ) homosexuell „Verheiratete“ genannt.
Umgangssprachlich wird als „Lebenspartner“ aber eben auch die Freundin/der Freund bezeichnet. Es handelt sich in beiden Fällen juristisch also um unterschiedliche Fälle, die daher auch einer unterschiedlichen Betrachtung zu unterziehen sind und auch zu anderen Ergebnissen führen (können).

BARUL76

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