Vermietung an nahe Angehörige

Hallo,
bekanntermaßen sind Sanierungskosten für ein vermietetes Objekt steuerlich abziehbar.
Gilt das auch bei Vermietung (z.B. an nahe Angehörige), solange die Miete die ortsübliche um nicht mehr die Hälfte unterschreitet ?
Gruß
Karl

Hallo Karl.
Erhaltungsaufwendungen sind dann voll abziehbar, wenn die Vermietung voll entgeltlich geschieht.
Allerdings sind nicht 50%, sondern 66% der ortsüblichen Miete Untergrenze bei der Frage nach der Entgeltlichkeit.

Siehe § 21 Abs. 2 EStG:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__21.html

Gruß, Heiko.