Hallo,
bekanntermaßen sind Sanierungskosten für ein vermietetes Objekt steuerlich abziehbar.
Gilt das auch bei Vermietung (z.B. an nahe Angehörige), solange die Miete die ortsübliche um nicht mehr die Hälfte unterschreitet ?
Gruß
Karl
Hallo Karl.
Erhaltungsaufwendungen sind dann voll abziehbar, wenn die Vermietung voll entgeltlich geschieht.
Allerdings sind nicht 50%, sondern 66% der ortsüblichen Miete Untergrenze bei der Frage nach der Entgeltlichkeit.
Siehe § 21 Abs. 2 EStG:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__21.html
Gruß, Heiko.