Vermietung an Verwandte - wie hoch muss Miete sein

Hallo zusammen!
Es liegt folgender Sachverhalt vor. Eine Erbengemeimschaft (Bruder und Schwester) haben Immobilien geerbt, welche alle vermietet sind. Nun ist ein Teil der Erbengemeinschaft mit seiner Freundin selber in eine der Immobilien eingezogen. Die wirtschaftliche Situation würde es zulassen, dass die Miete (vorher 690€) gesenkt werden könnte. Nun ist es ja so, dass bei Vermietung an angehörige mind. 66% der ortsüblichen Miete genommen werden muss, damit man 100% der Kosten absetzen kann. Gilt dies auch, wenn Vermieter eine GbR ist und Mieter einer der „Inhaber“ der GbR?
Dann stellt sich das Problem, dass es für diese Stadt keinen Mietspiegel gibt. Kann in diesem Fall die vorherige Miete, welche seit Jahren unverändert bei 690€ geblieben ist, um 30% gemindert werden, oder wie ermittelt das FA den ortsüblichen Mietwert, wenn es keine Mietspiegel gibt?

Danke für eure Hilfe!

Malte

Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten solltest Du einen Anwalt oder Steuerbereater fragen. Ich bin kein solcher Experte, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß mir jemand vorschreiben kann um welchen Preis ich etwas vermiete. Ausserdem hängen die Mietpreise von so vielen verschiedenen Faktoren (Zustand, Lage, …) ab, die auch unterschiedlich bewertet werden können. Ist ein Objekt an einer Hauptverkehrsstrasse vorteilhaft - wg. leichter Erreichbarkeit, bekannte Location,… - oder ungünstig (Lärm, Staub,…) …?  Die Wohnung kann aufgrund irgendwelcher Schäden (z.B. fehlende Aussenisolierung, undichte Fenster, veralterte Elektrik, alte Heizung od. Sanitäranlagen, Feuchtigkeit oder ein Schimmelfleck - auf das sind eh alle ganz deppert…) einfach billiger abgegeben werden - wer soll einem das nachweisen. Da liesse sich für mich alles mögliche konstruieren warum ein Objekt billiger (oder auch teurer) als ortsüblich ist. Und wenn eine Wohnung länger unvermietbar leersteht vermiete ich sie halt günstiger - wer soll mir das verbieten. Wenn noch dazu der Vermieter eine jurist. Person /  Gesellschaft (KG., etc.) ist hat die auch keine Verwandten… schlimmstenfalls wäre die Preisminderung wohl als eine Privatentnahme eines der Gesellschafter zu werten?

Hallo,

Es liegt folgender Sachverhalt vor. Eine Erbengemeimschaft (Bruder und Schwester) haben Immobilien geerbt, welche alle vermietet sind. Nun ist ein Teil der Erbengemeinschaft mit seiner Freundin selber in eine der Immobilien eingezogen.

Wer schließt da den Mietvertrag ab? Der Mieter mit sich selbst?

Grüße

Der Mieter wird wohl den Mietvertrag mit der GBR schließen.
Der Mieter ist rein zufällig der Eigentümer der GBR.

Servus,

eine GbR hat keinen Eigentümer, sondern mehrere Gesellschafter.

Darüber, in wieweit sie eine eigene Rechtsperson hat, also überhaupt einen Vertrag mit einem ihrer Gesellschafter abschließen kann, gibt es verschiedene Ansichten; diejenige, dass das möglich wäre, ist ziemlich neu, und ich täte mich nicht grad drauf verlassen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo, tut mir leid, das berührt zu sehr Erb~ und Finanzrecht, beides ist nicht meine Stärke. Ich möchte nur soviel dazu sagen: Wenn ein Mietspiegel fehlt, darf bei Mietpreisfestsetzungen / Mieterhöhungsverlangen auch der Mietspiegel einer Nachbarstadt / Nachbargemeinde zu Rate gezogen werden, sofern diese in Größe, Wirtschaftskraft, Struktur (auch Bevölkerungsstruktur) in etwa ähnlich ist.-  Wie das FA genau die ortsübliche Miete festsetzt, weiß ich leider nicht. Gruß, Achim