Hallo zusammen!
Es liegt folgender Sachverhalt vor. Eine Erbengemeimschaft (Bruder und Schwester) haben Immobilien geerbt, welche alle vermietet sind. Nun ist ein Teil der Erbengemeinschaft mit seiner Freundin selber in eine der Immobilien eingezogen. Die wirtschaftliche Situation würde es zulassen, dass die Miete (vorher 690€) gesenkt werden könnte. Nun ist es ja so, dass bei Vermietung an angehörige mind. 66% der ortsüblichen Miete genommen werden muss, damit man 100% der Kosten absetzen kann. Gilt dies auch, wenn Vermieter eine GbR ist und Mieter einer der „Inhaber“ der GbR?
Dann stellt sich das Problem, dass es für diese Stadt keinen Mietspiegel gibt. Kann in diesem Fall die vorherige Miete, welche seit Jahren unverändert bei 690€ geblieben ist, um 30% gemindert werden, oder wie ermittelt das FA den ortsüblichen Mietwert, wenn es keine Mietspiegel gibt?
Danke für eure Hilfe!
Malte