Vermietung auf Zeit?

Ist es zulässig, dass im Mietvertrag eine Kündigung gleich mit drin steht? Ich habe nämlich heute gesehen, dass jemand ein Haus zur Vermietung inseriert hat und dort bei steht: nur bis 2010.

Ist das wirklich zulässig?

BGB § 575 Zeitmietvertrag
http://dejure.org/gesetze/BGB/575.html

Gruß

Stefan