Ist es zulässig, dass im Mietvertrag eine Kündigung gleich mit drin steht? Ich habe nämlich heute gesehen, dass jemand ein Haus zur Vermietung inseriert hat und dort bei steht: nur bis 2010.
Ist das wirklich zulässig?
Ist es zulässig, dass im Mietvertrag eine Kündigung gleich mit drin steht? Ich habe nämlich heute gesehen, dass jemand ein Haus zur Vermietung inseriert hat und dort bei steht: nur bis 2010.
Ist das wirklich zulässig?