Hallo zusammen,
es handelt sich hier um eine Erbengemeinschaft.
Der Ehemann verstarb im selbigen Jahr - somit bilden die Ehefrau und ihre drei Kinder (zwei Söhne, eine Tochter) die Erbengemeinschaft.
Eine Erbschaftsauseinandersetzung ist nie zustande gekommen, da die Tochter einem Hausverkauf nicht zustimmte.
Einer der Söhne wurde nun darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Ehefrau mit dem anderen Sohn - und angeblichem Einverständnis der Schwester - anstreben das Haus für ein Jahr an eine mittellose Familie zu vermieten (Die Mietkosten hierfür übernimmt ein Freund der Mittellosen)
Grundsätzlich ist der Sohn mit dieser Vermietung nicht einverstanden.
Frage: Kann ein Mietverhältnis ohne die Zustimmung des Sohnes zustande kommen und wenn ja - wie kann er sich von etwaigen Kosten (denn schliesslich könnte es sich hierbei ja auch um Messies handeln - das aber nur überspitzt gedacht) handeln.
Einen Mietkostenanteil erhält der Sohn nicht - der geht zu Gunsten der Ehefrau - ob die anderen Kinder daran beteiligt werden ist nicht bekannt.
Vielen Dank für schnelle und gute Antworten !!!
Hallo,
das ist ein interessantes Thema…
Aus meiner Sicht, ohne dass ich mir rechtlich sicher bin, muss der m
Mietvertrag von allen Erben unterzeichnet werden. Der Mieter kann/muss jedoch nicht
pruefen, wer alles Erbe/Vermieter ist, insofern handelt der Mieter gutglaeubig.
Der Mietvertrag kann, da er der erforderlichen Schriftform im Sinne der Unterzeichnung aller Erben nicht erfuellt, ordentlich gekuendigt werden, m.E. jedoch widerum von „allen“.
Der „Ausgelassene“ hat aus meiner Sicht einen Anspruch auf seinen Teil der Mieteinnahmen, ggf. muss er diesen einklagen. Auch hat er einen Anspruch auf Auskehrung seines Erbanteils. Wooen ihn die Miterben nicht auszahlen, kann er notfalls die Zwangsverwertung der Wohnng anstreben.
ich hoffe, ich konnte erwas helfen.
vG Thomas
Hallo Thomas,
vielen Dank für die Antwort.
Der Sohn möchte an den Mieteinnahmen nicht beteiligt werden, aber genauso wenig für unnötig entstehende Kosten aufkommen, da die Vermietung quasi über seinen Kopf hinweg entschieden wurde.
Schlimmstenfalls (und das wirklich nur schlimmstenfalls) handelt es sich bei den Mietern um Messies … wer kommt dann für die Kosten auf ??
Der Sohn etwa, obwohl er von vornherein GEGEN die Vermietung war ??
Hallo,
ich fürchte schlimmstenfalls ja, denn schon der alte Spruch sagt „Eigentum verpflichtet“. Er könnte vielleicht eine Verfügung gegen die Vermietung erwirken oder man einigt sich innerhalb der Erbengemeinschaft „schriftlich“ über die Vermietung und deren mögliche Folgen.