Hallo zusammen,
folgende Frage:
Kann eine Dachterrasse vermietet werden, wenn sie ebenfalls als Flucht- und Rettungsweg dient?
Folgender Sachverhalt:
Der Vormieter sagte mir, dass die Dachterrasse der für die 3 Wohneinheiten des Dachgeschosses genutzt werden kann. Für alle Mieter des dachgeschossen ist die Dachterrasse ein Fluchtweg, nach dem Treppenhaus.
Nun kam eine Mieterin und meinte, dass diese Dachterrasse gegenstand ihres Mietvertrages ist.
In meinem MV ist diese Dachterrasse nicht erwähnt!
Somit meine o.g. Frage hinsichtlich der Nutzung als „Gemeinschaftsfläche“.
Beste Grüße und schon einmal vielen Dank