Vermietung Dachterrasse mit Fluchtweg?

Hallo zusammen,
folgende Frage:
Kann eine Dachterrasse vermietet werden, wenn sie ebenfalls als Flucht- und Rettungsweg dient?

Folgender Sachverhalt:
Der Vormieter sagte mir, dass die Dachterrasse der für die 3 Wohneinheiten des Dachgeschosses genutzt werden kann. Für alle Mieter des dachgeschossen ist die Dachterrasse ein Fluchtweg, nach dem Treppenhaus.
Nun kam eine Mieterin und meinte, dass diese Dachterrasse gegenstand ihres Mietvertrages ist.
In meinem MV ist diese Dachterrasse nicht erwähnt!
Somit meine o.g. Frage hinsichtlich der Nutzung als „Gemeinschaftsfläche“.

Beste Grüße und schon einmal vielen Dank

wenn die Dachterrasse tatsaechlich bei Dir nicht als Wohnflaeche oder Gemeinschaftsflaeche ausgewiesen ist, wirst Du wohl den k
Kuerzeren ziehen…

Hallo,

ich kann die Frage nicht beantworten, da ich die örtlichen Gegebenheiten und Mietverträge nicht kenne.

MFG

Guypratte

Ja, sie kann vermietet werden, nur nicht vollständig zugestellt werden, ein Weg ca. 0,8 m (auch zickzack, muss nicht gerade sein) muss durchgängig frei bleiben.

Wenn Sie das nicht im Vertrag haben, dürfen Sie auch nicht nutzen und nur im Notfall z.B. bei Feuer begehen! Sonst ist das Hausfriedensbruch.

Mir ist jetzt nicht ganz klar, ob ich das „Problem“ verstanden habe.
Ich denke, ob die Dachterrasse von den anliegenden Mietparteien als Dachterrasse genutzt werden kann/darf, muss der Vermieter aufklären. Sicher kann es sein, dass er dies an einen Mieter als Terrasse vermietet hat, die Dachterrasse aber auch gleichzeitig für mehrere Mieter einen Fluchtweg darstellen kan. Fluchtweg heisst nicht unbedingt „Gemeinschaftsfläche“ im Sinne von Liegestuhl und Grill etc.
Ich empfehle das also mit dem Vermieter zu klären, er wird wissen und ggf klarstellen , ob er die Fläche an einzelne Mieter vermietet hat.

Viele Grüße
Jürgen