Vermietung direkt über Hausverwaltung - was bedeutet das und wie Chance erhöhen?

Darf ich indiskreterweise weiterfragen: hast Du diesen Leuten direkt abgesagt oder hast Du mal interessehalber nachgefragt, was für eine Motivation hinter dieser Anfrage (oder reden wir schon von „Bewerbung“?) steht?

Den ersten zehn oder so habe ich noch abgesagt, ohne allerdings nachzufragen, wie sie auf die eigenartige Idee kamen. Danach hatte ich keine Lust mehr, weil ich zu beschäftigt war, diversen Interessenten zu erklären, warum ich keine Doktoranden-WG oder eine Kindergroßtagespflege möchte, die als erstes ein paar Wände einreißen wollte, und was die Leute noch alles für seltsame Ideen hatten. Mal ganz von den mehreren Anfragen per SMS, bei denen es mir zum Teil schwer fiel, die überhaupt der Wohnungsthematik zuzuordnen. :scream:

Gruß
C.

Wie würdest Du denn vorgehen, wenn Du jemandem einen Gegenstand im Wert von ein paar hunderttausend Euro zum Gebrauch überlassen würdest und von dem auch noch gerne dauerhaft und zuverlässig einen drei- bis vierstelligen Betrag im Monat hättest? Oder anders formuliert: was unterscheidet das Vermieten einer Wohnung von der Vergabe eines Kredites?

Ich sagte nicht, dass ich es nicht verstehen kann, sondern nur, dass ich es unangenehm finde. Insbesondere wenn es keine Wohnungsbaugesellschaft ist, sondern private Vermieter. Die ursprüngliche Frage war jedoch wie ich wohl meine Chancen auf die Wohnung erhöhen könnte.

Hallo,

Vermieter, Hausverwaltungen oder Makler wollen immer recht viel, aber…eine rechtliche Pflicht des Mieters zur Vorlage einer Schufa-Auskunft, Gehaltsabrechnung etc. besteht zum Zeitpunkt der Wohnungsbesichtigung schon deshalb nicht, weil noch kein Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter besteht.

Falls die Mieter-Selbstauskunft erbeten wird, die würde ich gerne ausfüllen/geben…

Suchbegriffe wie „chancen auf wohnung erhöhen“ ergeben über 4 Millionen Ergebnisse, da werden sich doch im www… Info dazu finden lassen.

Viel Gruß von Tara

Nett,
Aber die nachweisse sind Nötig um ein Vertragsverhältnis anzubahnen. Wurden dort falsche Angaben gemacht hat der Vermieter unter Umständen das Recht den anhand der vorher eingereichten flaschen Daten das Vertragsverhältnis zu kündigen.

Hier kannst du mal nachlesen

https://www.anwalt.de/rechtstipps/fristlose-kuendigung-des-mietvertrags-bei-falscher-selbstauskunft_076002.html

@anon44275120
der Link ist auch nett, ich finde dort aber nirgends die Notwendigkeit oder gar eine rechtliche Pflicht zur Vorlage bereits bei Besichtigungstermin.

Deshalb hat die Anforderung der Unterlagen -wie Schufa-Auskunft, Gehaltsabrechnungen etc.- schon beim Besichtigungstermin keinerlei rechtliche Grundlage. Zum Besichtigungstermin reicht - die Selbstauskunft und am besten das Vorzeigen eines Ausweisdokuments des Mietinteressenten.

Auf die restlichen Unterlagen hat der Vermieter --wenn überhaupt- nur rechtlichen Anspruch, wenn es zu einem Vertragsverhältnis kommt. Auf eine Kopie des Ausweisdokuments hat der Vermieter m.E. überhaupt keinen rechtlichen Anspruch, da kann man sich die Daten notieren.

Zitat Bundesverfassungsgericht: „Das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht umfaßt die Befugnis des Einzelnen über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten, selbst zu bestimmen.“

Rechtlcihe Pflciht gibt es nicht, es geht darum. so habe ich es auch Zitiert,

und darauf habe ich auch geantwortet das die Unterlagen vor den Vertragsverhältnis nötig sind und nicht erst später, so wie der zitierte Satz das aussagt.

Hallo,
da bin ich ganz bei Dir. Die „freiwillige“ Selbstentblößung finde ich zwar verständlich und von Vermieterseite aus wünschenswert, aber sie sollte vom Gesetzgeber unterbunden werden. Denn was ist denn das nächste, was sich da „schleichend einbürgert“? Aufdeckung der Finanzen aller Verwandten? Es könnte schließlich sein, dass man die unterstützen muss? Oder vielleicht ein Gesundheitszeugnis - man könnte ja Krankheiten einschleppen? Nachweis eines leisen, ungefährlichen Hobbys? Nachweis nicht unüblicher, lauter Sexpraktiken? Erklärung über den passenden Musikgeschmack?

Es sollten einige vielleicht mal das Buch „Der Circle“ lesen:


Und über die Folgen derartiger Forderungen nach angeblich nützlichen Informationen nachdenken.
Gruß
damals

Eine ganz hervorragende Idee, die sich in eine Vielzahl von Maßnahmen und Entscheidungen einreihen würde, die zur heutigen Situation am Mietwohnungsmarkt beigetragen haben.

Angesichts von Gesetzgebung und Rechtsprechung ist die denkbar sorgfältigste Auswahl letztlich das einzige, was u.U. zwischen einer regelmäßigen Mieteinnahme und einem schweren Vermögensschaden steht. Als privater Vermieter habe ich praktisch keine Möglichkeit, einen Mieter, der seine Mietzahlungen gar nicht, verspätet oder nicht vollständig leistet, in einem überschaubaren Zeitraum aus der Wohnung zu bekommen. Wenn es dann doch irgendwann vollbracht ist, kann man getrost davon ausgehen, daß sich die Wohnung in einem derartigen Zustand befindet, daß die Renovierung einen fünfstelligen Betrag kostet, den man sich natürlich beim mittellosen Mieter problemlos wiederholen kann. Die Mietkaution ist da eine große Hilfe, denn die hat der Gesetzgeber in seiner unendlichen Weisheit auf drei Nettomieten festgelegt. Das reicht natürlich nicht für die nicht bezahlte Miete, geschweige denn für die nicht bezahlten Nebenkosten und erst recht nicht für die Renovierung.

Insofern reicht ein falscher Griff bei der Auswahl eines Mieters aus, um das Objekt auf Jahre, wenn nicht Jahrzehnte zum Minusgeschäft werden zu lassen. Von einer Rendite braucht man dann erst gar nicht zu reden.

Natürlich muß es nicht immer gleich der Totalschaden sein, aber zwischen einem Mieter, der seine Miete bezahlt und die Hütte pfleglich behandelt und einem Totalschaden gibt es viele Graustufen, bei denen nur der Schwarzanteil das Ausmaß des finanziellen Schadens bestimmt. Selbst bei den in einigen Gebieten gestiegenen Mieten ist eine Rendite jenseits der 3 Prozent schon Glückssache bzw. abhängig vom Zeitpunkt des Kaufs und einer glücklichen Hand bei der steuerlichen Gestaltung.

Im übrigen stellt sich die Frage, warum der Staat einerseits für die Kreditinstitute die Anforderungen an die Prüfungen bzgl. der finanziellen Leistungsfähigkeit immer mehr verschärft, aber andererseits Vermietern verbieten sollte, diejenigen Informationen von seinen potentiellen Mietern einzuholen, die er für eine vernünftige Entscheidung für erforderlich hält. Vom Grundsatz her ist der Vorgang nämlich der gleiche: Überlassung eines Vermögens(gegenstandes) für einen langen Zeitraum in der Hoffnung darauf, während des Zeitraums der Überlassung die vereinbarten Gegenleistung zu erhalten. Naja, fast gleich: mehr als den Kredit kann man nicht verlieren, aber eine Wohnung kann man in einem Zustand zurückbekommen, der einen zigtausend Euro kostet.

Stimmt. Nur gibt’s dann halt auch keinen Mietvertrag. Es muß halt jeder wissen, was ihm wichtiger ist.

Halt, moment!

JEDE Maßnahme muss immer fair bleiben für beide Seiten. Und das bedeutet: auf der einen Seite keine Schnüffelei, auf der anderen dann aber auch kein machtloses Abwarten-müssen auf das Ableben des Mieters, weil der trotz Nichtzahlen nicht aus der Wohnung zu bekommen ist.

Wenn Vater Staat letzteres so geregelt hat, soll ER doch bittschön dafür aufkommen, wenn das Folgen hat. Wobei das natürlich immer als ‚Gesamtkunstwerk‘ zu sehen ist. Zusammen mit der Sozialgesetzgebung etc.

Ja, das ist ein schwieriges Thema. Aber momentan denkt ja nicht mal wer drüber nach. Und DAS mache ich den ‚Leuten da oben‘ wirklich zum Vorwurf - außer Machtpolitik und Lobbyismus passiert da aktuell gar nichts mehr. Aber ich schweife ab…
Gruß
damals

Darauf können wir uns sofort einigen.

In dem Zusammenhang will ich auch mal abschweifen: im Jahre des Herrn 1995 kam unser Professor der Volkswirtschaftslehre so richtig in Schwung als das Thema auf den Markt für Wohnimmobilien kam. Der Markt sei derart reguliert und vor allem falsch reguliert, daß absehbar sei, daß es in den nächsten 10-15 Jahren zu einem erheblichen Mangel an Immobilien insbesondere in den mittleren und niedrigen Preissegmenten kommen werde.

Bei der anschließenden Aufzählung der nicht zielführenden und sogar kontraproduktiven Regelungen fehlten seinerzeit natürlich noch die diversen EnEVs, die Mietpreisbremse (inkl. Wirkung auf geförderte Wohnungsbauprojekte mit ursprünglich zeitlich begrenzter Mietobergrenze), die einseitige Kürzung von Kündigungsfristen für Mieter (inkl. Wirksamkeit für Bestandsverträge), die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reduzierung der Umlagefähigkeit von Modernisierungen, die verschärften Brandschutzbestimmungen und nicht zuletzt die Erhöhung der Grunderwerbssteuer um bis zu knapp 90%.

Aber das nur am Rande.

Gruß
C.

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vorwiegend gibt es ja Sammel-Besichtigungstermine - wer da schon die Mieter auswählt die den Mietvertrag erhalten, der hat nicht alle Steine beisammen.
Die Bitte um Schufa-Auskunft, 3 Mon. Gehaltsabrechnung, Kopie des Ausweisdokuments, Kontoauszüge oder was sonst noch so gewünscht werden könnte, wurde rundweg abgelehnt; viele Interessenten hatten aber kein Problem die Selbstauskunft vor Besichtigung per Mail an mich zu senden oder zur Besichtigung mitzubringen und danach bei weiterem Interesse an mich zu übergeben sowie auch bei Besichtigung ein Ausweisdokument mir zur Ansicht vorzuzeigen.

Bei Besichtigungstermin ist es sowieso auch ein wichtiges Kriterium, wie man sich als Interessent präsentiert.
Herumrennende, schreiende, mit den Fingern an die Fenster patschende, Tür knallende Kinder sind bei der Erklärung der Wohnung mit allen Vor- und Nachteilen ein absolutes Nogo. Ebenso sind bei jedem Geräusch bellende Hunde nicht förderlich.

Eine Mieterin hat sich mir mit einem 8-jährigen Sohn vorgestellt; dieses Kind ist still neben der Mutter stehengeblieben. Das macht Eindruck und -wenn dann die Selbstauskunft noch positiv ausschaut- erhöht das die Chancen als Mieter ausgewählt zu werden.

Sicher muss jeder wissen, was einem wichtiger ist und es sollte jedem wichtiger sein, dass der Vermieter und Hausverwalter auch die Person selbst beurteilt und nicht nur die finanzielle Seite.
Schufa-Auskunft etc. schon bei Besichtigungstermin schützt den Vermieter auch nicht vor Mietausfällen, Ärger in der Hausgemeinschaft oder Verwüstung der Wohnung…auch eine Person, die da nur das positivste vorlegt, kann ein schrecklicher Mensch sein…und zum Alptraum des Vermieters werden…