Hallo,
ich habe eine ETW von ca. 84 qm, in der ich zur Zeit selber lebe. Wahrscheinlich werde ich demnächst in eine andere Stadt ziehen und müsste diese Wohnung dann vermieten.
1)Ist es sinnvoll oder üblich eine Wohnung unrenoviert an den Mieter zu übergeben? Was ist wohl finanziell besser?
2)Kann man eine Wohnung auf 2 Jahre befristet vermieten? Nach 2 Jahren würde ich die Wohnung wohl verkaufen.
3)Wie ist es eigentlich mit dem Wohngeld, das ich jetzt zahle: sind das alles die Nebenkosten, die der Mieter dann zahlen muss?
4)Was würden wohl Malerarbeiten (Rauhfaser weißen) bei meiner Wohnungsgröße ungefähr kosten? Einen Teppich kann man doch auch reinigen lassen, oder?
Vielen Dank für Antworten.
Gruß
Erich
Hallo,
ich habe eine ETW von ca. 84 qm, in der ich zur Zeit selber
lebe. Wahrscheinlich werde ich demnächst in eine andere Stadt
ziehen und müsste diese Wohnung dann vermieten.
1)Ist es sinnvoll oder üblich eine Wohnung unrenoviert an den
Mieter zu übergeben? Was ist wohl finanziell besser?
Wenn du einen Mieter findest, der die unrenovierte Wohnung anmietet, ist es logischerweise günstiger.
Aber das ist häufig nicht so einfach. Deshalb ziehen, was ich besonders ärgerlich finde, einige Vermieter quick and dirty Renovierung durch, sieht man auf den ersten Blick nicht, die Wohnung wirkt ok und muss dann doch noch mal renoviert werden.
3)Wie ist es eigentlich mit dem Wohngeld, das ich jetzt zahle:
sind das alles die Nebenkosten, die der Mieter dann zahlen
muss?
Ein Mieter muss bei Verwendung eines Standardmietvertrags das Wohngeld zahlen…außer
Verwaltergebühren, Kontoführungsgebühren, Instandsetzungsrücklagen, Reparaturen, Sonderumlagen, Rechtskosten.
Dann gibt es noch Grenzfälle: Wenn eine Eigentümergemeinschaft kombinierte Verträge abgeschlossen hat…Heizungswartung incl.reparatur oder Hausmeister, der auch Reparaturen durchführt. Der Reparaturanteil ist nicht Teil der vom Mieter zu zahlenden Betriebskosten.
Gruß n.
Moin, Erich,
außer 2) ist ja schon alles beantwortet, deshalb nur dazu:
Das Mietverhältnis hat mit dem Eigentum nichts zu tun, Du kannst die Wohnung jederzeit verkaufen, wenn der Käufer ebenfalls vermieten will. Der muss dann den Mieter mit"kaufen".
Gruß Ralf
Hallo Erich,
anknüpfend an die Tipps von Ralf und N.:
zu 1.)+ 2.) Wäre ein Zeitmietvertrag sinnvoll, der sich auf den Verkauf der ETW nach Beendigung des Mietverhältnisses begründen ließe. Der Nachteil ist natülich, dass sich für eine kurze Dauer eines Mietverhältnisses nur Mieter finden werden, denen dies nichts ausmacht und natürlich auch ihre neue Mietwohnung nun nicht auf Dauer renovieren wollen und daher eine renovierte Wohnung daher vielleicht einen Leerstand verhindert oder wenigstens begrenzt.
zu 3.) Können nur sogenannte umlagefähige Betriebskosten (Nebenkosten) in einem Mietverhältnis, so dies auch im Mietvertrag vereinbart wird, gegenüber dem Mieter nach den Rechtsvorschriften abgerechnet werden. Diese unterscheiden sich mit dem Wohngeld bei Eigentumsgemeinschaften nicht unerheblich.
zu 4.) Das ist ganz unterschiedlich und unterscheidet sich nach Stundenlohn oder Objektlohn. Es gibt auch Internetportale, in denen angemeldet Dienst- und Handwerksleistungen ausgeschrieben und nach unten ersteigert werden. Auch läßt sich ein Teppichboden sehr gut säubern, hier sind Gebäudereinigungsfirmen ein guter Ansprechpartner, weil diese auch geeignete Materialien und Geräte haben.
Viele Grüße, Theo