Vermietung ein 'In-Sich-Geschäft'?

Hallo zusammen,

an der FH haben wir folgende Frage diskutiert:

„Ein Ehepaar, Max und Liese, besitzen im gesetzlichen Güterstand ein Einfamilienhaus. Max möchte die Ausgaben für ein Arbeitszimmer bei der ESt absetzen, da er aber weiß, dass die Regelungen sich verschärft haben, kommt er auf folgende Idee. Er mietet von Max, also von sich selbst, und Liese ein Zimmer und bezahlt dafür Miete. Ist dieser Mietvertrag rechtlich gültig oder ein verbotenes In-Sich-Geschäft?“

Letztendlich geht es natürlich um die Steuerersparnis, aber die ist wahrscheinlich von der Gültigkeit des Mietvertrags abhängig,

vermutet
Alb

Die FRage der Gültigkeit des Mietvertrages spielt keine Rolle. Da das Finanzamt einen Mietvertrag, wegen der offensichtlichen Steuerhinterziehungsabsicht die Miete nicht anerkennen würde. Außerdem müßte die Mieteinnahme - theoretisch - bei der Einkommensteuer angegeben werden.
Der Mietvertrag selbst wäre im übrigen gültig.
Gruß Tom

Diese Art der Mietverträge gab es zu tausenden. Inzwischen sind sie seltener geworden, nicht weil an den Verträgen etwas nicht in Ordnung wäre, sondern weil die Notwendigkeit ein Arbeitszimmer zu unterhalten bei der Mehrzahl derer die es abgesetzt hatten, nicht mehr anerkannt wurde. Hat mit Steuerhinterziehung absolut nichts zu tun. Wenn das Modell funktioniert und die Einnahme nicht als VV angegeben würde, das wäre Steuerhinterziehung. Aber sooo blöd kann einer alleine gar nicht sein.

vnA