Vermietung einer Eigentumswohnung

Moin,

ich habe eine Frage zur Vermietung einer Eigentumswohnung.
Mir gehört eine Wohnung welche nächstes Jahr vermietet werden soll.
Kann meine Freundin die Wohnung vermieten? Sie geht momentan nicht arbeiten und bräuchte somit auf die Mieteinnahmen keine Steuern bezahlen (bis zu einem Freibetrag von 8820€). Alle Ausgaben der Wohnung würde meine Freundin bezahlen (Steuern, Versicherung, usw.). Ich habe da finanziell nichts mehr mit zu tun.
Die Frage ist:
Muß der Vermieter der Eigentümer der Wohnung sein?

Vielen Dank schon mal.

Jürgen

Wohnung schenken?
Wohnung Nießbrauch eintragen?

Bestimmt gibt es ein juristisches Konstrukt, in dem du die Nutzungsrechte an deine Freundin abtreten kannst.
Den Vertrag sauber ausformulieren sollte es dann ein Rechtsanwalt, und nicht die fleißgen Helfer hier im Forum. wer-weiss-was.de spart keine Anwaltskosten ein!

Beachten würde ein eines:
So ein Nutzungsrecht würde ich nur BEFRISTET übergeben, einen Vertrag, der

  1. entweder jährlich erneuert werden muss.
  2. jederzeit mit einer Frist von z.B. 3 Monaten gekündigt werden kann

Es gibt drei Gründe die gegen einen solchen Vertrag sprechen:

  1. Lebensgemeinschaften können zerbrechen und dann sind Verbindlichkeiten lästig
  2. Das Risiko bei einer Vermietung: Durch einen Rohrbruch z.B, könnte durchaus ein Schaden entstehen, der die Mieteinnahmen vieler Monate auffrisst.
  3. Alle Steuerabschreibungen fallen weg

Meiner Meinung nach ist die Investition in einen Steuerberater besser.

Schenken an jemand, mit dem man nicht mal verheiratet ist :slight_smile:

Grund 4: Deine Freundin bekommt keine Sozialleistungen mehr oder deutlich weniger, da sie ja ein Einkommen hat.

Nein. Man kann zivilrechtlich fremdes Eigentum vermieten. Wenn man dies tut, können die Einkünfte daraus auch vom Vermieter zu versteuern sein, je nachdem, wie das bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise zuzuordnen ist.

Das geht, allerdings wird das Finanzamt das möglicherweise nicht so anerkennen. Das Finanzamt wird prüfen, ob die Verträge nur zum Schein auf die Freundin abgeschlossen werden. Wenn es dann keinen separaten entgeltlichen Mietvertrag zwischen dir und deiner Freundin und auch keine Nießbrauchsberechtigung gibt, wird das Finanzamt wohl die Einkünfte dir zurechnen, denn eine Wertung als Unterhalt im abgekürzten Zahlungsweg drängt sich ja jedem auf. Wenn du Glück hast, schnallen die das sofort, wenn du Pech hast, laufen erst ein paar Jahre auf und alles wird mit Zinsen rückwirkend berichtigt, wenn nennenswerte Beträge zusammenkommen vielleicht auch unter Einschaltung der Strafsachenstelle, was noch einmal nicht unerheblich finanziell schmerzhaft werden kann.

Offensichtlich nicht. Wenn ein Mieter die gemietete Wohnung untervermietet, ist er ja auch der Vermieter, obwohl er nicht Eigentümer ist.

Das wäre der Nießbrauch.

Da der Nießbrauch an einem Grundstück (hier als Eigentumswohnung) ohnehin notariell beurkundet werden muss, benötigt man einen Notar. Noch zusätzliche rechtsanwaltliche Beratung ist dann vielleicht überflüssig, aber steuerrechtliche Beratung durch einen Steuerberater könnte sinnvoll sein.

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Danke, Nießbrauch ist das juristisch korrekte Wort.

Ja, das waere legal, anders als Steuerhinterziehung.

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Dass Deine Frage eine Frage ist wie man am besten Steuern hinterziehen kann ist Dir aber shon klar oder? ramses90

Man kann alles legal aufziehen, um Geld zu sparen und sich dabei erstmal unheimlich schlau fühlen.
Nur hat das angebliche Sparen meist einen sehr hohen Preis :stuck_out_tongue:

Wenn sie reichlich Vermögen besitzt und/oder sich als Bedarfsgemeinschaft mit dem UP versteht, oder sie es nicht will, dann bekommt sie sowieso keine.

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Ja, aber deine Freundin muss natürlich an dich auch Miete zahlen.

Frage nicht gelesen?

Dass sich hier auch Anwälte und Steuerberater tummeln und sehr kompetente Antworten liefern, scheint Dir aber entgangen zu sein.
Pauschalurteile - und ansichten haben so ihre Tücken! ramses90

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Wieso, wenn sie Miete an ihn zahlen würde, und die gemietete Wohnung - vielleicht mit Gewinn - untervermieten würde, dann wäre es doch auf jeden Fall legal, oder nicht? - Gut, aus der Steuerersparnis würde dann allerdings nicht viel werden …

Dein Text hat mit der kritisierten Antwort nichts zu tun.

Mit der ursprünglichen Frage übrigens auch nicht wirklich viel.