Vermietung einer schuldenfreien ETW

Hallo zusammen,

ich habe folgende prinzipielle Frage:

Angenommen, jemand möchte eine Eigentumswohnung, die bereits lastenfrei ist, vermieten, so kann er eigentlich nur die Gebäudeabschreibung steuermindernd geltend machen. Wenn er nun aber aus irgendwelchen Gründen Geld benötigt und ein Darlehen auf diese lastenfreie Wohnung aufnimmt, kann er dann die Schuldzinsen von der Steuer absetzen?

Zunächst mal hätte dieses Darlehen nichts mit der ursprünglichen Anschaffung der Wohnung zu tun. Aber könnte man damit argumentieren, daß man, wie bei einer Gesellschaft, eine Kapitalentnahme aus diesem „Betriebsvermögen“ durchgeführt hat und durch das Darlehen die Wohnung „nachträglich“ finanziert, sozusagen die Wohnung nochmal anschafft?

Grüße,
Manfred

Servus Manfred,

Schuldzinsen sind nur dort als Werbungskosten ansetzbar, wo sie wirtschaftlich unmittelbar veranlasst sind. Wenn im gegebenen Fall z.B. eine umfängliche Renovierung fremd finanziert wird, fragt niemand danach, warum nicht vorhandenes eigenes Geld dafür hergenommen worden ist. Aber das „noch einmal neu finanzieren“ würde ja voraussetzen, daß das Geld aus dem Kredit irgendwie nochmal für die Wohnung bezahlt worden ist. Das kann nicht gehen, weil der Verkäufer, Generalunternehmer oder werauchimmer ihr Geld schon lang bekommen haben.

Schöne Grüße

MM