Vermietung einer schuldenfreien ETW

Hallo zusammen,

ich habe folgende prinzipielle Frage:

Angenommen, jemand möchte eine Eigentumswohnung, die bereits lastenfrei ist, vermieten, so kann er eigentlich nur die Gebäudeabschreibung steuermindernd geltend machen. Wenn er nun aber aus irgendwelchen Gründen Geld benötigt und ein Darlehen auf diese lastenfreie Wohnung aufnimmt, kann er dann die Schuldzinsen von der Steuer absetzen?

Zunächst mal hätte dieses Darlehen nichts mit der ursprünglichen Anschaffung der Wohnung zu tun. Aber könnte man damit argumentieren, daß man, wie bei einer Gesellschaft, eine Kapitalentnahme aus diesem „Betriebsvermögen“ durchgeführt hat und durch das Darlehen die Wohnung „nachträglich“ finanziert, sozusagen die Wohnung nochmal anschafft?

Grüße,
Manfred

Hallo,
das FiAmt wird wohl nur die Zinsen als Werbugnskosten anerkennen, die für Gelder in Zusammenhang mit der Wohnung verwendet wurden wie Moderniseirung oder Renovierung o.ä.: Der Verwendungszweck ist maßgebend für die steuerliche Absetzbarkeit.
Beleihen kann man die Wohnung bis 100% mit Festzins bis 25 Jahre Laufzeit - nur werden nicht alle Zinsen durch die Steuer noch kleiner.
Gruß
Heinz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]