Vermietung einer Whg. mit 2,05m Raumhöhe

Hallo Wissende,

darf ein Vermieter eine kleine Wohnung die nur die genannte
Raumhöhe hat vermieten?
Dazu kommt, mal angenommen, sie besteht neben extra Bad und extra WC aus zwei Räumen, dazwischen ist ein Durchgang von nur ca. 1,90m Höhe.

Geht sowas legal, also der Mieter unterschreibt, zur Not doppelt,
daß er speziell darauf hingewiesen wurde o.ä.

Gruß ^ Danke
Reinhard

Hallo,

ja das ist möglich wenn es sich um eine historische Bausubstanz handelt
(Denkmal).

Man denke nur an Städte wie Rotenburg o.d.Tauber,wo sich ein alter Bestand an Fachwerkhäusern befindet.Sowas wäre ja sonst wirtschaftlich nicht mehr nutzbar und die Erhaltung von solchem Kulturgut wäre auch nicht mehr möglich…

Hi

warum sollte man es nicht vermieten können ?.
Ich kenne auch ein solches Haus in Cramberg das so niedrig ist und vermietet ist.
Ich würde da mit meinen 1,82 cm dort nicht einziehen , aber es gibt viele Personen die nicht so gross sind , die das nicht stört und mehr wert auf eine billige Wohnung legen.

In dem beschrieben Haus wohnt ein älteres Ehepaar , ich schätze die Frau mal auf 1,60 und den Ehemann auf 1.65 cm
die beiden stossen sich defenetiv nicht den Kopf .

Toni

Nachfrage
Hallo,

danke schon mal für die Antworten, machen mir Hoffnung.
Aber im Hinterkopf habe ich so vages Wissen daß es Mindeststandards
für vermieteten Wohnraum gibt.
Gesamtfläche der Fenster muß bezogen auf die Wohnungsgröße
eine Mindestgröße haben. Und auch Mindestraumhöhe usw.

Andrerseits, wenn die Whg. jetzt mal rein zufällig (1129) ausgedacht in Frankfurt ist, da ist z.B. bei Messezeiten ein Riesenbedarf an irgendwas
wo man „pennen“ kann, die Leute weichen dann notgedrungen ins 30-50 km Umland von F aus.
Oder Studenten, die finden auch kaum was, zur Not pennen sie im Auto.

Insofern würde ich da schon genau wissen ob es nun legal ist
so eine Wohnun zu vermieten.
Irgendwie sinnlos das die jetzt schon jahrelang rumsteht, möbliert.
Letzter Satz ist natürlich nur eine allgemeine Annahme (1129)
daß sowas vorkommen könnte :smile:

Mir wäre es lieb jmd. hätte einen Link zur Hand wo ich das als
juristischer DAU nachlesen kann was da möglich ist oder nicht.
Ansonsten kontaktiere ich auch mal nächste Woche die stud.
Wohnungsvermittlung und so Mietzentralen für messegäste gibts ja auch noch.

Wo könnte ich da in F. noch anfragen auf Behördenseite, Wohnungsamt?
Gewerbeamt?

Danke ^ Gruß
Reinhard

Hallo,

wie ich es schon weiter unten ausgeführt habe,ist es eine Sache des Gebäudes…schließlich sieht ja jeder Mieter bei der Wohnungsbesichtigung,wie die Mietsache (Wohnung) beschaffen ist.
Bei Altbauten können nun einmal nicht die modernen Maße eingehalten werden,oder wir müssten in Deutschland (und auch sonst in der Welt)
Städte wie zum B. Berlin,Moskau,London usw. planieren,da dort wie auch bei uns alte Gebäude nun einmal nicht den modernen Standards entsprechen.