Ich habe vor kurzem eine 3Z. Wohnung gekauft, und vermiete sie jetzt an meine Eltern und Oma. Da sie aber Harz4 empfänger sind, stellt die Stadt sich quer und weigert sich die Wohnung zubezahlen. Jetzt die Frage: Ist es nicht üblich das die Stadt den Ortsüblichen Preis/qm bezahlt, egal ob die Wohnung abbezahlt ist oder nicht.
Habt ihr einen Wohngeldantrag gestellt oder bei der ARGE die übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung beantragt? Habt ihr einen eigenen Mietvertrag gemacht wo ersichtlich ist das ihr zwar Verwandt aber keine Bedarfsgemeinschaft seit? Was genau war die Erklärung warum die Kosten nicht übernommen werden?
Hallo, erstmal danke für die antwort…
also wir haben einen ganz normalen Mietvertrag aufgesetzt aber jetzt nicht reingeschriedeben wie das Verwandschaftsverhältniss ist. Nur das der Familienname der selbe ist.
Eine Erklärung haben wir noch nicht, wir haben es telefonisch gesagt bekommen das wir, sprich Ich und meine Frau als Vermieter es nachweisen müssen dass wir auf die Mieteinnahmen angewiesen sind. Sprich Schulden bei der Bank haben…
Es ist mir nur nicht ganz klar, wo der unterschied ist, ob die Mietwohnung abbezahlt ist oder nicht.
Meine Mieter haben einen Antrag bei der ARGE gestellt.
nein leider nicht denn es besteht ein verwandschaftsverhältnis und dann stellen die sich gern mal quer einfach mal mit nem anwalt gegen vor gehen denn läuft das alles von allein