Vermietung einer Wohnung

Hallo,

ich möchte meine Eigentumswohnung demnächst Vermieten, kenne ich allerdings im Mietrecht nicht allzu gut aus, deshalb möchte ich mir ein Buch über das neue Mietrecht zulegen, gibt’s eins was man wirklich empfehlen kann

Vorab erst mal folgende Fragen:
ich habe gehört, dass man den Balkon nach dem neuen mietrecht auch zu 100 % auf die Wohnfläche anrechnen kann wenn bestimmte Vorraussetzungen vorhanden sind. Was sind das für Vorraussetzungen?

Gibt es eine Regelung darüber wie viel der Mieter an Schönheitsreparaturen je Einzelfall bzw. Im Jahr übernehmen muss?

Was darf muß unbedingt in einem Mietvertrag stehen, was darf nicht rein. Was muß ich garnicht rein schreiben weil es schon gesetzlich geregelt ist?

Gruß
Claudia

Hallo Claudia,

ich weiss nicht wo die Wohnung [Einliegerwohnung, DHH oder im Geschossbau etc.] sich befindet, aber ich würde mich vorab mit der Hausverwaltung diesbezüglich in Verbindung setzen.

Man kann auch die Vermietung der Hausverwaltung übertragen und Du hast einen Ansprechpartner für alle Fragen und mit einer entsprechenden Haftung bei etwaigen Fehlern.

Christian

Hallo,

ich möchte meine Eigentumswohnung demnächst Vermieten, kenne
ich allerdings im Mietrecht nicht allzu gut aus, deshalb
möchte ich mir ein Buch über das neue Mietrecht zulegen,
gibt’s eins was man wirklich empfehlen kann

Vorab erst mal folgende Fragen:
ich habe gehört, dass man den Balkon nach dem neuen mietrecht
auch zu 100 % auf die Wohnfläche anrechnen kann wenn bestimmte
Vorraussetzungen vorhanden sind. Was sind das für
Vorraussetzungen?

Nein, diese Auskunft ist falsch. Unter gewissen Voraussetzungen sind 50 % anzurechnen, bei ungünstigen Verhältnissen, insbesondere wenn nicht überdacht nur 25 %. Lasse Dich von einem Haus- und Grundeigentümerverein beraten. Nicht jede Hausverwaltung kann Mietverträge richtig ausfüllen.

Gibt es eine Regelung darüber wie viel der Mieter an
Schönheitsreparaturen je Einzelfall bzw. Im Jahr übernehmen
muss?

Hier gibt es Fristen, die zu beahcten sind und gesetzliche Voraussetzungen.

Was darf muß unbedingt in einem Mietvertrag stehen, was darf
nicht rein. Was muß ich garnicht rein schreiben weil es schon
gesetzlich geregelt ist?

Da im Normalfall die Besprechung zu einem Mietvertrag mindestens 1 Stunde bis 1,5 Stunden dauert, setze Dich mit Haus und Grund in Verbindung. Dieser Mitgliedsbeitrag wird sich rentieren.

Wer noch nie vermietet hat, sollte auf keinen Fall anhand eines Buches selbst den Mietvertrag ausfüllen. Du kannst Dir hier nur Dauerärger und unnötige Nachteile verschaffen.

Gruss Günter

Hallo Claudia,
wenn du das Mietverhältnis von einer Verwaltung betreuen läßt, kommt zusätzlich zum Hausgeld (das du jetzt schon zahlst und das auch eine Verwaltergebühr enthält) NOCH eine Vermietungsgebühr monatlich dazu. Die kannst du wie die anderen Verwaltungskosten nicht auf den Mieter abwälzen. Rechne nach, wieviel % Rendite dich das kostet, die du sonst in die eigene Tasche stecken könntest. Such dir einen netten Mieter selbst aus und hab Freude am Vermieten. Die Standard-Mietverträge sind i. a. gerecht bis vermieterfreundlich (Zweckform, RNK, …).
Gruß Thomas

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