Vermietung Ferienwohnung: Kleinunternehmerregelung

Wir haben als GbR zu dritt eine Ferienwohnung erworben, die wir auch vermieten. Jetzt
melden wir sie beim Finanzamt an. - Wir haben weniger als 17 500 Umsatz im Jahr. Ist
es sinnvoll die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen?
Wir geben die Vermietung an eine Person ab, die wir mit 20 % Brutto am Gewinn
beteiligen und dabei allerdings dann Mwst. ausweisen.
(Sie stellt sich die Rechnungen aber quasi selbst bzw. die Eigetümergemeinschaft.)

Wie verhält es sich mit dieser KU???
Was muss ich da bedenken??
Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte…

Hallo und guten Tag,

m.E. nach - ich bin diesbezüglich nicht wirklich bewandert - würde ich keine Mwst ausweisen/geltend machen/ in Rechnung stellen, sondern die Vermietung und Verpachtung (V+V) privat laufen lassen, auch die Verwaltung.
Andererseits kann vom Kostenfaktor her - Geltendmachung anfallender Mwst - eine Vermietung mit Mwst sinnvoll sein.
Das FiAmt wird jedoch auch nach der Eigennutzung fragen - entsprechende Antworten sollten vorher intern abgestimmt sein.
Wirklich eine entsprechende Meinung - verlässlich und veritabel - bekommen Sie jedoch nur vom Steuerberater.
Sorry für die späte und nicht wirklich aussagekräftige Antwort, aber leider ist das eine Frage die ich Ihnen nicht nachhaltig beantworten kann.
Gutes Gelingen und ein schönes Wo-Ende

A.Schüler

Guten Tag,
ich gehe davon aus, dass sich Ihre Frage zwischenzeitlich geklärt hat. Falls doch nicht, können Sie sich gerne nochmal dazu melden.
Viele Grüße,