Liebe/-r Experte/-in,
ich habe vor zwei Monaten ein möbl. Zimmer meiner Wohnung an einen türkischstämmigen herrn vermietet, der vorgab, bislang in Italien gelebt zu haben und sich nun hier in Deutschland Arbeit suchen wollte. Mittlerweile habe ich anhand der eintreffenden Post vom Finanzamt mitbekommen, dass dieser Mieter eine Kapitalgesellschaft mit seinem Namen unter meiner Adresse gründen will. Frage, ergeben sich deshalb für mich als Vermieter andere gesetzl. Vorschriften, die ich mit meinem Mieter absprechen müsste, also Änderung des Mietvertrages oder kann alles so bleiben, wie es ist?
Natürlich muss der Vermieter gefragt werden, wenn jemand seine Mietwohnung teilgewerblich nutzen möchte.
Eine amtliche Zustimmung aufgrund der Zweckentfremdungsverordnung ist übrigens - zumindest hier in Berlin - nicht mehr erforderlich da diese außer gesetzt wurde.