Hallo, stimmt es, daß ich die Kosten für Grundsteuer + Wohngebäudeversicherung, die ich selbst trage als Vermieter, nicht als Werbungskosten absetzen kann, wenn ich sie nicht auf den Mieter abgewälzt habe ? Für 2011 hat sie das Finanzamt diesmal nicht anerkannt u. meinte, die müssten in der Nebenkostenabrechnung auftauchen, damit ich sie als Werbungskosten absetzen könne… Eine Nebenkostenabrechnung gibt es aber nicht, da der Mieter alle Kosten selbst mit den Stom-u. Wasserwerken usw. abrechnet.
Wäre schön, wenn mir jemand -evtl. mit Gesetzestext- dazu helfen könnte ! Viele Grüße!
Hallo,
die Grundsteuer + Wohngeb. Vers. sind den Mieter in der Nebenkostenabrechnung zu belasten.
Diese Kosten haben nun mal nichts mit den Kosten für die Strom- und Wasserwerken zu tun!
bei den mietkosten muß zwischen reiner miete und mietnebenkosten unterschieden werden.
zu den mietnebenkosten gehören neben strom, gas und wasser, die i.a. der mieter ganz oder in teilen selbst trägt, eben auch versicherungen, schornstienfeger, abwasser, grundsteuer, verwaltung, schneeräumdienst, kehrwoche etc., aber auch erhaltungsmaßnahmen und gartenarbeiten.
all diese kosten werden i.a. über die nebenkostenabrechung anteilig auf den mieter „abgewälzt“. wer das nicht tut (also den mieter an den kosten nicht beteiligt), geht logischerweise leer aus, weil das fa dann annimmt, daß diese kosten dem selbstgenutzten anteil zufallen und damit nicht abzugsfähig sind.
es obliegt dem vermieter zu entscheiden, was er dem mieter in rechnung stellt (innerhalb des gesetzlich zulässigen rahmens) und damit auch, was er absetzen kann.
der entscheid des fa ist m.e. nachvollziehbar.
saludos, borito
Hallo, stimmt es, daß ich die Kosten für Grundsteuer +
Wohngebäudeversicherung, die ich selbst trage als Vermieter,
nicht als Werbungskosten absetzen kann, wenn ich sie nicht auf
den Mieter abgewälzt habe ? Für 2011 hat sie das Finanzamt
diesmal nicht anerkannt u. meinte, die müssten in der
Nebenkostenabrechnung auftauchen, damit ich sie als
Werbungskosten absetzen könne… Eine Nebenkostenabrechnung gibt
es aber nicht, da der Mieter alle Kosten selbst mit de
Stom-u. Wasserwerken usw. abrechnet.
Wäre schön, wenn mir jemand -evtl. mit Gesetzestext- dazu
helfen könnte ! Viele Grüße!
Hallo,
alle Nebenkosten, die für Ihr vermietetes Haus oder Ihre vermietete Wohnung anfallen, sind sofort abziehbare Werbungskosten (z.B. Grundsteuer, Hausmeisterkosten, Heizungskosten, Kanalgebühr, Müllabfuhrgebühren, Straßenreinigungsgebühren, Versicherungsbeiträge, Kosten der Warmwasserversorgung, Wasser- und Abwasserkosten, Kosten der Hausverwaltung).
Die Grundsteuer gehört zu den absetzbaren Nebenkosten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 EStG).
MfG
Kley
Hallo,
sollte es so sein, wie geschildert, sollte dies eine Erfahrung mehr sein. Eine NK gibt es immer, da der Mieter die Grundsteuer nicht selbst zahlen kann. Haftpflich u. Feuer ausserdem auch nicht, ist ET - Sache, und in manchen Städen muss die Abfallgebühr auch vom Vermieter reguliert und damit geschuldet = bezahlt werden. Da gibt es nichts zu rütteln. Diese Abrechnung ist eigenes Verschulden.
Gruß tummle
Hallo Eva73
warum gibt es keine Nebenkostenabrechnung?
Wer bezahlt die Grundsteuer, Die Versicherungen für das Haus u.s.w
Bezahlt die alle dein Mieter?
Hallo Eva73,
ich mache es seit 1995 genauso wie Du und es gab bisher keine Probleme beim Finanzamt. Was ist denn im Mietvertrag zu diesen Kosten geregelt? Möchte das FA der Form halber eine „Nebenkostenabrechnung“ ohne Einnahmen, aber mit den erwähnten Kosten?
Beste Grüße
Sie machen ja gute Mietverträge: die Versicherungen sind von den mietrn zu zahlen. Wenn das aus Schuseligkeit nicht der Fall ist, dann dürfen Sie die abziehen von den mieten und das Finanzamt muss die Kostebn anerkennen, auch wenn das Ihr Fehler mit den Mietvertrag ist. Einspruch einlegen ggf. Steuerberater das machen lassen.