Vermietung Immobilie an Angehörige

Ein paar Fragen zur Vermietung einer Immobilie an Angehörige (verbilligte Überlassung):

  • Muss die Mietzahlung des Angehörigen per Kontobewegung durchgeführt werden, oder kann man die Miete auch bar einnehmen als Vermieter?

  • Kann man die Mietzahlung bspw. auf 3 Jahre befristen und dann eine kostenfreie Überlassung der Immobilie vereinbaren ? Klar, dass man den ausgefallenen Mieteinnahmen keine Kosten mehr entgegensetzen kann.

  • Bzgl. des Kaufpreises: hat man ein Wahlrecht zwischen linearen oder degressiver Abschreibung? Warum sollte man linear abschreiben?

  • Gibt es bestimmte Anforderungen (formaler Art bspw.) an den Mietspiegel? Es gelten ja seit 2013 das Minimum von 66% der ortsüblichen Miete… Geht man da nicht besser auf Nummer sicher und nimmt 70% ?

Auf Eure Antworten freue ich mich.

  • Muss die Mietzahlung des Angehörigen per Kontobewegung
    durchgeführt werden, oder kann man die Miete auch bar
    einnehmen als Vermieter?

Müssen muss gar nichts. Da man aber beim Finanzamt Abschreiben will ist man auf der sicheren Seite der Beweisbarkeit, wenn man das ganze über eine Bank laufen lässt. Was sollte einem daran hindern?

  • Kann man die Mietzahlung bspw. auf 3 Jahre befristen und
    dann eine kostenfreie Überlassung der Immobilie vereinbaren ?
    Klar, dass man den ausgefallenen Mieteinnahmen keine Kosten
    mehr entgegensetzen kann.

Kann man. Aber warum? Wenn das Finanzamt davon Kenntnis erhält, könnte man dort auf die Idee verfallen, dass keine Gewinnerzielungsabsicht auf Dauer besteht. Dann sind alle Abschreibungsmöglichkeiten weg.

  • Bzgl. des Kaufpreises: hat man ein Wahlrecht zwischen
    linearen oder degressiver Abschreibung? Warum sollte man
    linear abschreiben?

In den Genuss der degressiven Abschreibung kommen nur Eigentümer, die die Immobilie im Jahr der Erstellung kaufen oder selbst bauen. [Quelle:http://www.appento.de/faq/antwort.php?frage=138]
Kann man degressiv Abschreiben ist man schneller damit fertig. Dies macht Sinn, wenn man wenig Finanziert und zum Ende der Abschreibungszeit in Rente ist. Hat man hoch finanziert, also zu Beginn hohe Verluste macht das wenig Sinn. Außerdem steigen mit den Jahren die Mieterlöse und die sonstigen Einkünfte (üblicherweise). Da macht es dann doch Sinn noch etwas zum abschreiben zu haben. Im Gegenzug steigen aber auch die Reparaturkosten.

  • Gibt es bestimmte Anforderungen (formaler Art bspw.) an den
    Mietspiegel? Es gelten ja seit 2013 das Minimum von 66%
    der ortsüblichen Miete… Geht man da nicht besser auf Nummer
    sicher und nimmt 70% ?

Am sichersten geht man mit 100% . Aber: No risk - no fun.

vnA

  • Bzgl. des Kaufpreises: hat man ein Wahlrecht zwischen
    linearen oder degressiver Abschreibung? Warum sollte man
    linear abschreiben?

In den Genuss der degressiven Abschreibung kommen nur
Eigentümer, die die Immobilie im Jahr der Erstellung kaufen
oder selbst bauen.
[Quelle:http://www.appento.de/faq/antwort.php?frage=138]

…die o.g. degressive gebäude-afa gibt es schon seit ca. 7 jahren nicht mehr…

gruß inder

Danke für die Information.
Hatte ich auch irgendwie so im Kopf. War dann allerdings bei der Suche im www über eine Vielzahl von (falschen) Quellen gestolpert.
Habe ich das also so zu interpretieren, dass es bei Immobilien keine degressive Abschreibung mehr gibt?

vnA

nur noch bei der denkmal - afa (7i/7h EStG) und bei gebäuden mit sozialbindungen (hab ich mich noch nicht genauer mit befasst)

gruß inder