- Muss die Mietzahlung des Angehörigen per Kontobewegung
durchgeführt werden, oder kann man die Miete auch bar
einnehmen als Vermieter?
Müssen muss gar nichts. Da man aber beim Finanzamt Abschreiben will ist man auf der sicheren Seite der Beweisbarkeit, wenn man das ganze über eine Bank laufen lässt. Was sollte einem daran hindern?
- Kann man die Mietzahlung bspw. auf 3 Jahre befristen und
dann eine kostenfreie Überlassung der Immobilie vereinbaren ?
Klar, dass man den ausgefallenen Mieteinnahmen keine Kosten
mehr entgegensetzen kann.
Kann man. Aber warum? Wenn das Finanzamt davon Kenntnis erhält, könnte man dort auf die Idee verfallen, dass keine Gewinnerzielungsabsicht auf Dauer besteht. Dann sind alle Abschreibungsmöglichkeiten weg.
- Bzgl. des Kaufpreises: hat man ein Wahlrecht zwischen
linearen oder degressiver Abschreibung? Warum sollte man
linear abschreiben?
In den Genuss der degressiven Abschreibung kommen nur Eigentümer, die die Immobilie im Jahr der Erstellung kaufen oder selbst bauen. [Quelle:http://www.appento.de/faq/antwort.php?frage=138]
Kann man degressiv Abschreiben ist man schneller damit fertig. Dies macht Sinn, wenn man wenig Finanziert und zum Ende der Abschreibungszeit in Rente ist. Hat man hoch finanziert, also zu Beginn hohe Verluste macht das wenig Sinn. Außerdem steigen mit den Jahren die Mieterlöse und die sonstigen Einkünfte (üblicherweise). Da macht es dann doch Sinn noch etwas zum abschreiben zu haben. Im Gegenzug steigen aber auch die Reparaturkosten.
- Gibt es bestimmte Anforderungen (formaler Art bspw.) an den
Mietspiegel? Es gelten ja seit 2013 das Minimum von 66%
der ortsüblichen Miete… Geht man da nicht besser auf Nummer
sicher und nimmt 70% ?
Am sichersten geht man mit 100% . Aber: No risk - no fun.
vnA