Vermietung: In 2010 nur Unkosten, absetzen?

Hallo Wissende,

alle Jahre wieder …

Wie ist das denn, wenn man in einem Jahr im Bereich „Vermietung und Verpachtung“ nur Unkosten hat, weil man eine Wohnung erst herrichten muss und sie dann erst im nächsten Jahr wieder vermieten kann?

Kann man die Unkosten (z.B. Reisekosten, aber auch die Kosten für die Anschaffung von Mobiliar, denn die Wohnung in diesem Beispiel sollte möbliert werden) bei der Steuererklärung 2010 absetzen, obwohl man erst 2011 Einnahmen aus der Wohnung hat?

Die Vermietung sei nicht gewerblich, da es sich nur um eine einzelne Wohnung handelt.

Im Voraus vielen Dank für hilfreiche Antworten.

Schöne Grüße

Petra

unbedingt, ja

Die Unkosten ergeben letztendlich einen Verlust aus Vermietung und Verpachtung. Dieser wird durch Verlustvortrag in das nächste Jahr mit übernommen und kann im Folgejahr somit den Gewinn mindern.
Das hat auf jeden Fall Vorteile.

Wie ist das denn, wenn man in einem Jahr im Bereich
„Vermietung und Verpachtung“ nur Unkosten hat,

gibt keine unkosten, nur kosten…

weil man eine
Wohnung erst herrichten muss und sie dann erst im nächsten
Jahr wieder vermieten kann?

sind als werbungskosten bei vermietung und verpachtung abzugsfähig im jahr der zahlung…

Kann man die Unkosten (z.B. Reisekosten, aber auch die Kosten
für die Anschaffung von Mobiliar, denn die Wohnung in diesem
Beispiel sollte möbliert werden) bei der Steuererklärung 2010
absetzen, obwohl man erst 2011 Einnahmen aus der Wohnung hat?

ja klar…

Die Vermietung sei nicht gewerblich, da es sich nur um eine
einzelne Wohnung handelt.

kenne jemanden, der vermietet 100 wohnungen und das ist auch nicht gewerblich…

gruß inder

Hallo,

Die Vermietung sei nicht gewerblich, da es sich nur um eine einzelne Wohnung handelt.

kenne jemanden, der vermietet 100 wohnungen und das ist auch nicht gewerblich…

Beschäftigt dieser jemand aber jedoch nur eine einzige Person (ordnungsgemäß, u.a. wegen der Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft) in einem Mini-Job, z.B. für die Treppenhausreinigung, dann wird von dem dafür verlangt, ein Unternehmen des Wohnungswirtschaft anzumelden.
Aber das ist wohl nicht von Belang für die Steuererklärung, die dieser jemand jährlich abgibt.
Gruß
Karl