Hallo zusammen
wir haben ein Haus gekauft mit einer Einliegerwohung, Rest wird eigengenutzt. Da wir vor Schlüsselübergabe nicht in diese Wohnung konnten, hatten wir den Makler, der uns das Haus vermittelt hatte, beauftragt, die Wohung zu vermieten. Da dieser jedoch keine Mietwohnung vermakelt, hat dieser - mit unserer mdl. Zustimmung - einen „Sub-Miet-Makler“ eingesetzt (ohne jeglichen schriftlichen Maklerauftrag). Dieser „Unsympath“ hat dann eher unprofessionell gearbeitet, so dass keiner die Wohnung mieten wollte.
Jetzt haben wir Schlüsselgewalt und daher habe ich den Makler informiert, dass er nicht mehr für uns tätig sein soll, und ich die Wohung selbst vermieten werde. Dazu hab ich eine Anzeige aufgegeben, auf die sich eine Person gemeldet hat, die vorher bereits mit dem Makler die Wohnung besichtigt hatte, aber nicht haben wollte (tel. abgesagt). Da meine Anzeige anders gestaltet war als die Makleranzeige, war ihr erst vor dem Haus aufgefallen, dass es sich um das gleiche, bereits schon einmal besichtigte Objekt handelte.
Wie es nun kommt, da die Sympathie stimmt, möchte diese Person nun mieten. Beim Makler hatte sie nichts unterschrieben bzw unterschreiben müssen.
FRAGE: Gibt es hier ggf. eine rechtliche Grundlage, dass diese Person aufgrund des (jedoch abgesagten) Erstkontaktes mit Makler verpflichtet ist, die Courtage trotzdem an den Makler zu zahlen? DANKE
Hallo,
zu bedenken ist, dass der Makler kein Sympathiebolzen sein muss, sondern nur Wohnungen vermietet, verkauft oder verpachtet und nur dafür Geld (Provison) erhält. Da er die Wohnung angepriesen und ein Interessent die Wohnung angesehen hat, muss auch die Provision bezahlt werden. Es kann nicht sein, dass die Arbeit und Kosten des Maklers durch einen Telefonanruf gekürzt wird. Es gibt dazu genug Rechtssprechung, zumal die Wohnung auch angeschaut wurde.
mfg
tummle
Interessante Frage. Was heisst Schlüsselgewalt für Sie ? Waren Sie da schon Eigentümer und vertraglich nutzungs- / verfügungsberechtigt, als Sie den Makler beauftragten die Wohnung zu vermieten ?? oder warum gab es da noch keine Schlüsselübergabe ?
Ich denke das richtet sich alles nach der Auftragslage. Der Mieter hat wohl NICHTS unterschrieben? also kann er mieten wo er will ohne Courtage zahlen zu müssen. Er hat mit dem Makler nichts zu tun. Die eventuelle Verpflichtung liegt wenn, dann bei Ihnen und das kommt drauf an… Wer hat welchen Auftrag erteilt, mit welcher Bindung und wer konnte/durfte überhaupt Aufträge verteilen …
Wenn nichts schriftlich da war und kein entsprechendes Gespräch unter Zeugen gelaufen ist, dann würde ich mich nicht an Mr. Unsympaaaathisch stören !
Rechlich wäre das ein gefundenes Fressen für Anwälte. So richtig unklar zum streiten… )
Gruß
Jürgen
sorry, ich glaube das läuft hier in Richtung Rechtsberatung, und die ist mir untersagt.
Bitte beachten Sie bei Ihren Überlegungen, das
Verträge nicht zwingend schriftlich geschlossen werden müssen, oft reicht konkludentes Handeln…
schlüsselgewalt meint „eigentümer nach vollzogenem eigentumsübergang, dh. zahlung kaufpreis bei auszug der vorherigen eigentümer“. somit waren wir noch keine eigentümer und auch nicht verfügungs-/nutzungsberechtigt. eine bindung zum makler bzw hier sub-makler gab es nicht. ich hatte lediglich den makler des hauskaufes gebeten, zu vermakeln, woraufhin er es „sub-vergeben“ hat. schriftliches gibt es nichts…dann lassen wir es mal darauf ankommen, würde ich sagen
Das würde ich auch so machen. Soll er doch mal sehen wie er diesen Auftrag mit dem Insiderwissen über den genauen Eigentümer-Stand durchbekommt …
Schönes Wochenende
Jürgen
Sieh einfach mal unter : www.focus.de/immobilien/kaufen/maklerrecht nach oder unter GOOGLE mit der Fragestellung: „Wann muss Maklerprovison gezahlt werden.“
Ich denke, wennn es keinen schriftlichen Vertrag gibt, dürfte eine Forderung Seitens des Maklers schwierig werden.
Alles Gute- Schaddie
Hallo,
kann ich leider nicht beantworten, weil ich mich mich mit Maklergeschäfte nicht auskenne. Prüfrn Sie bitte den Maklervertrag, ob es hierin Angaben dazu gibt?