Vermietung möblierte Wohnung

Hallo zusammen,

ich vermiete seit Januar eine möblierte Wohnung für 750 € warm im Monat, in dieser Wohnung ist jedoch noch eine sehr teure DJ Anlage die der Mieter aus beruflichen Gründen mir abkauft und das in Ratenzahlung . Ich erhalte für diese Anlage eine monatliche Rate über 100 € im Monat. Nun ist es so, dass er mir monatlich eine Miete über 850 € überweist mit dem Verwendungszweck Miete + Rate Anlage. Ein Bekannter meinte zu mir, nachdem ich ihm das erzählt habe, dass dies so nicht zulässig sei. Da ich in meiner Steuererklärung nun auch die Rate der Anlage mit als Vermietung angeben muss.

Wie sehen sie das?

lg

Muss nicht, aber es kann und wird endlose Diskussionen mit dem Finanzamt oder Steuerberater brauchen bis man das auseinander dividiert hat.

Mieter soll 2 x überweisen, Miete und extra „Rate Abzahlung DJ-Anlage“

MfG
duck313

Ok vielen Dank

Hallo,

generell sollte ein kein Problem darstellen, solange Du beides Versteuern möchtest.
Wenn Du jedoch nur die Miete versteuern möchtest und die Anlage als Privatverkauf deklariert nicht versteuern möchtest als Einkommen, dann solltest Du die Zahlungen separat abwickeln.

Generell würde ich Dir Raten für deine Vermietung eine separates Konto, bspw. Online einzurichten, da Du so einfachere Abrechnungen machen kannst.

LG

Nein, das mußt Du nicht. Wenn die Anlage in Deinem Privateigentum war, dann ist auch nur die Miete zu versteuern.

Falsch. Du erhältst eine Zahlung über 850,-

Der richtige Verwendungszweck für die Überweisung wäre:

„Miete 750,- + Rate Anlage 100,-.“,

dann kann das problemlos mit 1 Überweisung gemacht werden.

Wenn Du einen schriftlichen Vertrag über den Verkauf der Anlage hast, dann kannst Du auch diesen vorlegen, falls irgendwer irgendwann mal neugierige Fragen stellt.

Echt jetzt?
Du verlierst bei 1 vermieteten Wohnung bereits den Überblick?
Bei ca. 30-35 Kontobewegungen jährlich?