Vermietung;neg.Einkünfte Verlustvortrag?

Servus,

Anschaffung eines Objekts + Renovierung Anfang '08, Vermietung Mitte '10. (Die Hälfte ist eigen genutzt)
Ist eine Art Verlustvortrag möglich?
Wenn ja, dann nur Verrechnung mit späteren Einnahmen aus V&V möglich, oder?

Freue mich auf eine Antwort,
LG
Hannah

Hallo,

sollten die neg. Einkünfte aus der Vermietung die einzigen Einkünfte sein, würde eine sog. Verlustfeststellung durchgeführt werden.

Dabei kann dieser Verlust zunächst in das Vorjahr zurück getragen werden, oder aber für die Zukunft festgestellt werden.

Sind aber andere Einkünfte vorhanden (Arbeitslohn, etc.) werden die Verluste zunächst mit den anderen positiven Einkünften in diesem Jahr verrechnet werden.

Das Finanzamt würde normalerweise auch die tatsächliche spätere Vermietungabsicht überwachen. D.h. findet keine Vermietung statt, werden auch die Verluste nicht berücksichtigt.

Ich hoffe ich konnte helfen…

Hey Klusi,

vielen Dank für deine Antwort!
Die Verrechnungsmöglichkeit mit anderen Einkünften bedeutet dann ja, dass man bereits die AHK errechnen muss etc.
Wenn die Umbaumassnahmen nun aber über mehrere Jahre gehen, können diese in voller Höhe ja erst im Jahr der endgültigen Fertigstellung angegeben werden. Findet dann eine Änderung der vorherigen Steuerbescheide statt? Und wenn ja über welche Norm? §177Ao z.B. geht ja nicht, ist ja keine nachtr. bekannt gewordene Tatsache.
Oder findet dann der Verlustrücktrag statt wie Sie gesagt haben? Korrektur der vorhergehenden Steuerbescheide. Dann kann ja wiederum aber nicht die volle Höhe rückwirkend angesetzt werden, weil §11 ZAP…
Oh wei, V&V hats ganz schön in sich :wink:
Wünsche ein schönes Wochenende!
Hannah