Vermietung ohne Mieteinnahmen! - meldepflichtig?

Hallo,

Vermieter vermietet einem Freund (Harz4 Empfänger) eine Wohnung. Der Mieter (Freund) bezahlt die Miete inkl Nebenkosten NICHT!
Muss der Vermieter diese einkommenlose Vermietung dem FA angeben (Anlage V) oder gild hier die logische Überlegung: „Wenn keine Einfünfte auf das Konto des Vermieters fließen, dann muss er die „Vermietung“ dem FA auch nicht melden!?“
Es sei noch erwähnt, dass der Vermieter auch keine Werbungskosten für die Wohnung beim FA als Ausgabe angibt!

(die Wohnung sollte eigentlich regulär vermietet werden, aber Freundschaft geht vor! Ärger oder Verluste vor dem FA möchte der Vermieter allerdings nicht haben.)

Danke für Infos :smile:
MfG,
Foh

Hallo,

Vermieter vermietet einem Freund (Harz4 Empfänger) eine Wohnung. Der Mieter (Freund) bezahlt die Miete inkl Nebenkosten NICHT!

Nicht weil die beiden das so ausgemacht haben, oder weil der Freund nicht zahlen kann/will?

Muss der Vermieter diese einkommenlose Vermietung dem FA angeben (Anlage V) oder gild hier die logische Überlegung: „Wenn keine Einfünfte auf das Konto des Vermieters fließen, dann muss er die „Vermietung“ dem FA auch nicht melden!?“

Nee, das FA interessieren nur die Einkünfte aus V&V. Melden muss man sowas nicht.

Es sei noch erwähnt, dass der Vermieter auch keine Werbungskosten für die Wohnung beim FA als Ausgabe angibt!

Noch nie oder bloß im laufenden Jahr?

(die Wohnung sollte eigentlich regulär vermietet werden, aber Freundschaft geht vor! Ärger oder Verluste vor dem FA möchte der Vermieter allerdings nicht haben.)

Das Amt würde doch zumindest einen angemessenen Betrag bezahlen??

Grüße

Hallo,

Vermieter vermietet einem Freund (Harz4 Empfänger) eine Wohnung. Der Mieter (Freund) bezahlt die Miete inkl Nebenkosten NICHT!

Nicht weil die beiden das so ausgemacht haben, oder weil der
Freund nicht zahlen kann/will?

Der Freund hatte einen Job in Aussicht und ist deshalb in die Wohnung gezogen. Dann wurde er krank (berufsunfähig) und konnte den Job nicht antreten. Seither versucht er sich beruflich umzuorientieren. Nun ist sein Krankengeld ausgelaufen (war selbstständig-privatversichert) und er muss jetzt Hartz4 beantragen. Das Hartz4 wird aber nicht reichen um davon Miete zu zahlen, sondern er muss erstmal andere Verbindlichkeiten zahlen, auch von dem Geld was er vom Amt für die Miete bekommen wird, denn von 370,-Euro Hartz4-Regelversorgung kann man schließlich nicht leben. Daher stundet der Vermieter dem Mieter bis auf weiteres die Miete. Der Vermieter wird (realistisch gesehen) in absehbarer Zeit wohl keine Miete vom Mieter (Freund) erwarten können. Ob die so entstehenden Mietschulden jemals vom Mieter nachgezahlt werden können steht in den Sternen des Jobhimmels …

Muss der Vermieter diese einkommenlose Vermietung dem FA angeben (Anlage V) oder gild hier die logische Überlegung: „Wenn keine Einfünfte auf das Konto des Vermieters fließen, dann muss er die „Vermietung“ dem FA auch nicht melden!?“

Nee, das FA interessieren nur die Einkünfte aus V&V. Melden
muss man sowas nicht.

D.h. der Vermieter muss die Vermietung beim FA erst dann angeben, wenn er auch Mietzahlungen bekommt?

Es sei noch erwähnt, dass der Vermieter auch keine Werbungskosten für die Wohnung beim FA als Ausgabe angibt!

Noch nie oder bloß im laufenden Jahr?

Noch nie! Die Wohnung wurde erst Anfang des Jahres bezugsferig hergestellt. Seither wohnt der Mieter dort, aber er wurde gleich bei Einzug berufsunfähig und konnte daher den geplanten Job nicht beginnen und die Miete bislang noch nie zahlen.
Der Vermieter duldet das, weil der Freund (Mieter) einen schweren Schicksalsschlag hinter sich hat (er wurde in seiner alten Wohnung bis aufs Hemd ausgeraubt) und ansonsten auf der Straße stehen würde.

(die Wohnung sollte eigentlich regulär vermietet werden, aber Freundschaft geht vor! Ärger oder Verluste vor dem FA möchte der Vermieter allerdings nicht haben.)

Das Amt würde doch zumindest einen angemessenen Betrag
bezahlen??

Der Vermieter und der Mieter gehen davon aus, dass die vertraglich vereinbarte Miete vom Amt gezahlt wird. Der Antrag ist jetzt grade in Vorbereitung …

Tja, sorry, so genau wollte ich es eigentlich nicht erklären ;o)
lg,
Foh

Hallo,

Das Hartz4 wird aber nicht reichen um davon Miete zu zahlen, sondern er muss erstmal andere Verbindlichkeiten zahlen, auch von dem Geld was er vom Amt für die Miete bekommen wird,

Nö, zum einen kann das nicht gepfändet werden, zum anderen kann man mit dem Amt vereinbaren, dass dies direkt an den Vermieter überwiesen wird.

denn von 370,-Euro Hartz4-Regelversorgung kann man schließlich nicht leben.

Naja, nicht allzu üppig, aber das ist hier auch nicht das Thema. Aber die 374€ hat man ja nachdem die Wohnung bezahlt ist, außerdem spart man die GEZ und krankenversichert ist man meist auch schon.
Wir verlassen natürlich hier jetzt ganz dolle den Bereich Steuern.

stundet der Vermieter dem Mieter bis auf weiteres die Miete.

O.K: Es liegt also ein normaler Mietvertrag vor, der auch eine Summe X an Miete nebst Nebenkosten vorsieht. Dieses Geld fließt allerdings gerade nicht. Wenn er dann nichts angeben will, ist das seine Sache. Praktisch könnte er aber die Werbungskosten ansetzen und würde eben einen Verlust ausweisen. Alles kein Problem und würde ggf. die persönliche Einkommensteuerbelastung reduzieren.

Der Vermieter wird (realistisch gesehen) in absehbarer Zeit wohl keine Miete vom Mieter (Freund) erwarten können. Ob die so entstehenden Mietschulden jemals vom Mieter nachgezahlt werden können steht in den Sternen des Jobhimmels …
D.h. der Vermieter muss die Vermietung beim FA erst dann angeben, wenn er auch Mietzahlungen bekommt?

Also so wie es vertraglich gestaltet ist, handelt es sich nicht um eine kostenlose Vermietung oder solche unterhalb marktüblicher Konditionen. Es wäre daher möglich, die vollen Werbungskosten anzusetzen. Es ist absolut normal, dass im Geschäftsleben auch mal Verluste auftreten. Wenn er diese aber nicht geltend machen will, dann kann ihn auch niemand dazu zwingen.

Das Amt würde doch zumindest einen angemessenen Betrag bezahlen??

Der Vermieter und der Mieter gehen davon aus, dass die vertraglich vereinbarte Miete vom Amt gezahlt wird. Der Antrag ist jetzt grade in Vorbereitung …

Naja, der sollte so schnell als möglich und notfalls unvollständig abgegeben werden, da Leistungen nicht rückwirkend gezahlt werden.
Auf jeden Fall wird sich dann auch zeigen, ob und wieviel die zahlen.

Grüße

Hallo,

Das Hartz4 wird aber nicht reichen um davon Miete zu zahlen, sondern er muss erstmal andere Verbindlichkeiten zahlen, auch von dem Geld was er vom Amt für die Miete bekommen wird,

Nö, zum einen kann das nicht gepfändet werden, zum anderen
kann man mit dem Amt vereinbaren, dass dies direkt an den
Vermieter überwiesen wird.

Direkte Überweisung vom Amt an den Vermieter ist gar nicht gewünscht. Das hätte nur zur Folge, dass der Vermieter dem Mieter (Freund) dann Geld leihen „muss“ damit er über die Runden kommt. Und der Vermieter müsste auf die Mieteinnahme (die er dem Mieter ja eigentlich auf unbegrenzte Zeit stunden würde) auch noch Steuern zahlen :o(

denn von 370,-Euro Hartz4-Regelversorgung kann man schließlich nicht leben.

Naja, nicht allzu üppig, aber das ist hier auch nicht das
Thema. Aber die 374€ hat man ja nachdem die Wohnung bezahlt
ist, außerdem spart man die GEZ und krankenversichert ist man
meist auch schon.
Wir verlassen natürlich hier jetzt ganz dolle den Bereich
Steuern.

Mit der Krakenversicherung wird es noch problematisch, weil der Mieter (Hartz4 Antragsteller) über die KSK versichert ist, und aus dieser natürlich nicht austreten möchte.
Ausserdem hat der Mieter noch einige andere Versicherungen zu bezahlen. Das kündigen der meisten Versicherungen wäre absurt, weil dann die Beiträge, Rücklagen verloren gehen würden. Wenn möglich sind die Versicherungen schon im „Ruhestatus“, aber auch das kostet Geld und läppert sich so zusammen. Dazu noch die Kreditabzahlungen bei der Bank … tja …

Es liegt also ein normaler Mietvertrag vor, der auch eine
Summe X an Miete nebst Nebenkosten vorsieht. Dieses Geld
fließt allerdings gerade nicht. Wenn er dann nichts angeben
will, ist das seine Sache. Praktisch könnte er aber die
Werbungskosten ansetzen und würde eben einen Verlust
ausweisen. Alles kein Problem und würde ggf. die persönliche
Einkommensteuerbelastung reduzieren.

Im Prinzip (nach Logig) ist das richtig, aber man soll ja auch keine schlafenden Hunde wecken.
Der Vermieter befürchtet, dass das FA spätestens im folgenden Steuerjahr die Sache prüfen würde und dann von einer freiwilligen Miet-Schenkung ausgehen würde.
Das könnte zur Folge haben, dass entweder der Mieter den Hartz4-Mietzuschuss zurückerstatten muss, oder der Vermieter die Miete als Einnahme buchen muss. Ansonsten (so befürchtet der Vermieter) würde das FA unterstellen können, dass der Mieter und der Vermieter sich abgesprochen haben um das Geld am Fiskus vorbei zu schleusen.

Also so wie es vertraglich gestaltet ist, handelt es sich
nicht um eine kostenlose Vermietung oder solche unterhalb
marktüblicher Konditionen. Es wäre daher möglich, die vollen
Werbungskosten anzusetzen. Es ist absolut normal, dass im
Geschäftsleben auch mal Verluste auftreten. Wenn er diese aber
nicht geltend machen will, dann kann ihn auch niemand dazu
zwingen.

Der Vermieter zahlt sogar Strom und Gaskosten der Wohnung.
Es wäre natürlich eine Entlastung für den Vermieter wenn er das wenigstens von der Steuer absetzen könnte, aber er befürchtet, dass der Schuss nach hinten losgehen würde. (s.o.)

Naja, der sollte so schnell als möglich und notfalls
unvollständig abgegeben werden, da Leistungen nicht
rückwirkend gezahlt werden.
Auf jeden Fall wird sich dann auch zeigen, ob und wieviel die
zahlen.

Das Erstgespräch war heute. am Donnerstag dann wohl die Erfassung der Finanzdaten … mal schauen …

Vielen Dank für deine Infos.
beste Güße,
Foh

Hallo,

Direkte Überweisung vom Amt an den Vermieter ist gar nicht gewünscht. Das hätte nur zur Folge, dass der Vermieter dem Mieter (Freund) dann Geld leihen „muss“ damit er über die Runden kommt.

Also der Hartz4-Empfänger bekommt vom Amt die Kosten der Unterkunft. Die sind also nicht zur freien Verfügung, sondern eben für die Miete. Da leiht nicht der Vermieter dem Hartz 4 Empfänger irgendwas. Wenn der Hartz-4-Empfänger keine Kosten der Unterkunft hat, bekommt er auch keine vom Amt. Der Hartz-4-Empfänger bekommt nicht die fiktiven Kosten einer Unterkunft und kann dann damit irgendwas bezahlen. Insofern kann ich diese Ansicht in keiner Weise nachvollziehen.

Und der Vermieter müsste auf die Mieteinnahme (die er dem Mieter ja eigentlich auf unbegrenzte Zeit stunden würde) auch noch Steuern zahlen :o(

Hm, 100€ Miete minus 30€ Werbekosten = 70€. Davon vielleicht 30% Steuern, bleiben 49€. Dem stellt der Vermieter nun Null € Einkünfte und Null€ Steuern gegenüber. Macht -30€. Die würde ich nun wiederum den 49€ gegenüberstellen. Was besser ist, dürfte jedem klar sein. Und was der Vermieter mit diesen 79€ mehr macht, ist ihm auch weitgehend freigestellt…

denn von 370,-Euro Hartz4-Regelversorgung kann man schließlich nicht leben.

Mit der Krakenversicherung wird es noch problematisch, weil der Mieter (Hartz4 Antragsteller) über die KSK versichert ist, und aus dieser natürlich nicht austreten möchte.

Tja, da muss man eben Prioritäten setzen. Die Leistugen der KSK dürften doch nicht groß anders sein als die kostenlose Versicherung bei AOK und Co.? Aber wie gesagt, eben eine Frage der Prioritäten

Ausserdem hat der Mieter noch einige andere Versicherungen zu bezahlen. Das kündigen der meisten Versicherungen wäre absurt, weil dann die Beiträge, Rücklagen verloren gehen würden. Wenn möglich sind die Versicherungen schon im „Ruhestatus“, aber auch das kostet Geld und läppert sich so zusammen. Dazu noch die Kreditabzahlungen bei der Bank … tja …

Ich verliere hier langsam den Bezug zur Mietzahlung und kann mich nur wiederholen, dass das Amt nur die tatsächlichen Wohnkosten im Rahmen der Angemesenheit übernimmt. Sie übernimmt keine fiktiven bzw. nicht bezahlten Wohnkosten. Der Hartz-4-Empfänger hat also so oder so nur die 374€ zur Verfügung. Wenn der Vermieter ihm die Miete stundet, bezahlt das Amt auch keine Miete.

Im Prinzip (nach Logig) ist das richtig, aber man soll ja auch keine schlafenden Hunde wecken.

Der Vermieter zahlt sogar Strom und Gaskosten der Wohnung.
Es wäre natürlich eine Entlastung für den Vermieter wenn er das wenigstens von der Steuer absetzen könnte, aber er befürchtet, dass der Schuss nach hinten losgehen würde. (s.o.)

Dieser Schuss wird schon beim Beantragen der KdU beim Amt nach hinten losgehen, befürchte ich. Und zwar nicht in steuerlicher Hinsicht, sondern in dr Richtung, dass der Vermieter dies dem Mieter auch weiterhin bezahlen/stunden darf und sich das Amt zufrieden zurücklehnt.
Das müsste dann aber auf jeden Fall in einem anderen Brett diskutiert werden. Nicht das es hier vorranging um Sozialleistungsbetrug anstatt unzulässiger Steuergestaltung geht, auch wenn ich hier noch keine sehe kann.

Grüße

Hallo,

Direkte Überweisung vom Amt an den Vermieter ist gar nicht gewünscht. Das hätte nur zur Folge, dass der Vermieter dem Mieter (Freund) dann Geld leihen „muss“ damit er über die Runden kommt.

Also der Hartz4-Empfänger bekommt vom Amt die Kosten der
Unterkunft. Die sind also nicht zur freien Verfügung, sondern
eben für die Miete. Da leiht nicht der Vermieter dem Hartz 4
Empfänger irgendwas. Wenn der Hartz-4-Empfänger keine Kosten
der Unterkunft hat, bekommt er auch keine vom Amt. Der
Hartz-4-Empfänger bekommt nicht die fiktiven Kosten einer
Unterkunft und kann dann damit irgendwas bezahlen. Insofern
kann ich diese Ansicht in keiner Weise nachvollziehen.

Im Prinzip ist das richtig, aber in der Realität ist es ja nicht unüblich, dass Gelder die für eine bestimmte Sache (in diesem Fall Miete) gedacht sind für andere, sinnvollere Notwendigkeiten des Lebens benutzt werden. Wenn sich dem Mieter die Möglichkeit bietet die Miete später zu zahlen und er somit Privatschulden macht, dann ist das doch im Prinzip genau so richtig und eben seine Privatsache. oder nicht?!

Falls sich das von Amtswegen so nicht realisieren lässt, dann muss man eben den für den Mieter weniger sinnvollen Weg gehen und der Vermieter wird sich die Miete direkt vom Amt überweisen lassen.
Für den Vermieter ist das auf jeden Fall besser, das ist klar, aber dem Mieter (Freund) kann er somit nicht helfen.

Ferner hast Du die Miete als „fiktiv“ bezeichnet. Das ist nicht richtig! Eine unbefristete Stundung der Miete ist schließlich kein Mieterlass und keine Schenkung.
Sowie der Mieter wieder in der Lage ist die Miete zu zahlen soll das auch geschehen und die Miete wird dann natürlich auch in der Steuererklärung des Vermieters als Mietnachzahlung erfasst werden.

Mit der Krakenversicherung wird es noch problematisch, weil der Mieter (Hartz4 Antragsteller) über die KSK versichert ist, und aus dieser natürlich nicht austreten möchte.

Tja, da muss man eben Prioritäten setzen. Die Leistugen der
KSK dürften doch nicht groß anders sein als die kostenlose
Versicherung bei AOK und Co.? Aber wie gesagt, eben eine Frage
der Prioritäten

Mit der KSK ist es immer ein sehr spezieller Fall.
Jedenfalls wäre es großer Unsinn, wenn der Mieter aus der KSK austreten müsste, weil er anschließend nicht mehr eintreten könnte.
D.h. er verbaut sich damit selbst die Zunkunft um im künstlerischen Bereich wieder Fuß zu fassen, denn eine private Versicherung ist für selbstständige Künstler in der Berufsaufbauphase so gut wie unbezahlbar. (deshalb gibt es ja die KSK)
Der Mieter hat sich diesbezüglich aber schon informiert, und es gibt wohl Gerichtsbeschlüsse, die besagen, dass Hartz4 die Beiträge an die KSK zahlt, wobei der Künstler die Versicherung nicht verliert.

Der Vermieter zahlt sogar Strom und Gaskosten der Wohnung.
Es wäre natürlich eine Entlastung für den Vermieter wenn er das wenigstens von der Steuer absetzen könnte, aber er befürchtet, dass der Schuss nach hinten losgehen würde. (s.o.)

Dieser Schuss wird schon beim Beantragen der KdU beim Amt nach
hinten losgehen, befürchte ich. Und zwar nicht in steuerlicher
Hinsicht, sondern in dr Richtung, dass der Vermieter dies dem
Mieter auch weiterhin bezahlen/stunden darf und sich das Amt
zufrieden zurücklehnt.

Du meinst dass der Vermieter für den Mieter einstehen muss?!
Das gibt es nur bei einer Lebensgemeinschaft, also wenn der Mieter mit dem Vermieter zusammen in einer Wohnung leben würde.
Zumal der Vermieter und sein Freund (Mieter) zwei getrennte Haushalte führen kann hier nicht von einer Einstandsgemeinschaft ausgegangen werden. Daher kann das Amt den Mieter auch nicht verpflichten für den Mieter finanziell einzustehen.

Ich denke man muss nun abwarten was sich in der Praxis weiter daraus ergibt …

Insofern das Amt nicht überprüft, ob die vertraglich vereinbarte Miete vom Mieter auch tatsächlich auf das Konto des Vermieters gezahlt wird, dürfte es eigentlich keine Probleme geben.
Anderenfalls müsste eben der Weg der direkten Überweisung angetreten werden, auch wenn das für den Mieter ungünstiger wird als die angestrebte Lösung der unbefristeten Mietstundung.

Beste Grüße,
Foh