Hallo,
Direkte Überweisung vom Amt an den Vermieter ist gar nicht gewünscht. Das hätte nur zur Folge, dass der Vermieter dem Mieter (Freund) dann Geld leihen „muss“ damit er über die Runden kommt.
Also der Hartz4-Empfänger bekommt vom Amt die Kosten der
Unterkunft. Die sind also nicht zur freien Verfügung, sondern
eben für die Miete. Da leiht nicht der Vermieter dem Hartz 4
Empfänger irgendwas. Wenn der Hartz-4-Empfänger keine Kosten
der Unterkunft hat, bekommt er auch keine vom Amt. Der
Hartz-4-Empfänger bekommt nicht die fiktiven Kosten einer
Unterkunft und kann dann damit irgendwas bezahlen. Insofern
kann ich diese Ansicht in keiner Weise nachvollziehen.
Im Prinzip ist das richtig, aber in der Realität ist es ja nicht unüblich, dass Gelder die für eine bestimmte Sache (in diesem Fall Miete) gedacht sind für andere, sinnvollere Notwendigkeiten des Lebens benutzt werden. Wenn sich dem Mieter die Möglichkeit bietet die Miete später zu zahlen und er somit Privatschulden macht, dann ist das doch im Prinzip genau so richtig und eben seine Privatsache. oder nicht?!
Falls sich das von Amtswegen so nicht realisieren lässt, dann muss man eben den für den Mieter weniger sinnvollen Weg gehen und der Vermieter wird sich die Miete direkt vom Amt überweisen lassen.
Für den Vermieter ist das auf jeden Fall besser, das ist klar, aber dem Mieter (Freund) kann er somit nicht helfen.
Ferner hast Du die Miete als „fiktiv“ bezeichnet. Das ist nicht richtig! Eine unbefristete Stundung der Miete ist schließlich kein Mieterlass und keine Schenkung.
Sowie der Mieter wieder in der Lage ist die Miete zu zahlen soll das auch geschehen und die Miete wird dann natürlich auch in der Steuererklärung des Vermieters als Mietnachzahlung erfasst werden.
Mit der Krakenversicherung wird es noch problematisch, weil der Mieter (Hartz4 Antragsteller) über die KSK versichert ist, und aus dieser natürlich nicht austreten möchte.
Tja, da muss man eben Prioritäten setzen. Die Leistugen der
KSK dürften doch nicht groß anders sein als die kostenlose
Versicherung bei AOK und Co.? Aber wie gesagt, eben eine Frage
der Prioritäten
Mit der KSK ist es immer ein sehr spezieller Fall.
Jedenfalls wäre es großer Unsinn, wenn der Mieter aus der KSK austreten müsste, weil er anschließend nicht mehr eintreten könnte.
D.h. er verbaut sich damit selbst die Zunkunft um im künstlerischen Bereich wieder Fuß zu fassen, denn eine private Versicherung ist für selbstständige Künstler in der Berufsaufbauphase so gut wie unbezahlbar. (deshalb gibt es ja die KSK)
Der Mieter hat sich diesbezüglich aber schon informiert, und es gibt wohl Gerichtsbeschlüsse, die besagen, dass Hartz4 die Beiträge an die KSK zahlt, wobei der Künstler die Versicherung nicht verliert.
Der Vermieter zahlt sogar Strom und Gaskosten der Wohnung.
Es wäre natürlich eine Entlastung für den Vermieter wenn er das wenigstens von der Steuer absetzen könnte, aber er befürchtet, dass der Schuss nach hinten losgehen würde. (s.o.)
Dieser Schuss wird schon beim Beantragen der KdU beim Amt nach
hinten losgehen, befürchte ich. Und zwar nicht in steuerlicher
Hinsicht, sondern in dr Richtung, dass der Vermieter dies dem
Mieter auch weiterhin bezahlen/stunden darf und sich das Amt
zufrieden zurücklehnt.
Du meinst dass der Vermieter für den Mieter einstehen muss?!
Das gibt es nur bei einer Lebensgemeinschaft, also wenn der Mieter mit dem Vermieter zusammen in einer Wohnung leben würde.
Zumal der Vermieter und sein Freund (Mieter) zwei getrennte Haushalte führen kann hier nicht von einer Einstandsgemeinschaft ausgegangen werden. Daher kann das Amt den Mieter auch nicht verpflichten für den Mieter finanziell einzustehen.
Ich denke man muss nun abwarten was sich in der Praxis weiter daraus ergibt …
Insofern das Amt nicht überprüft, ob die vertraglich vereinbarte Miete vom Mieter auch tatsächlich auf das Konto des Vermieters gezahlt wird, dürfte es eigentlich keine Probleme geben.
Anderenfalls müsste eben der Weg der direkten Überweisung angetreten werden, auch wenn das für den Mieter ungünstiger wird als die angestrebte Lösung der unbefristeten Mietstundung.
Beste Grüße,
Foh