ich könnte meinen Pizzaofen für verschiedene Veranstaltungen wie Weihnachtsmörkte, etc. vermieten.
Wie kann ich das am einfachsten anstellen, das mir der Mieter für eventuelle Beschädigungen (wie Sturz, kaputte Schamottplatten, etc.) haftet?
Muss ich da komplette AGB’s anfertigen oder reicht vielleicht auch eine schriftliche Bestätigung, dass der Mieter für die Mietzeit die Haftung übernimmt?
wie genau die Haftung des Mieters ausschaut, braucht nicht in AGBn rein, das kann auch einzelvertraglich festgelegt werden. Ist übrigens auch ohne Bruch von Schamottplatten ganz nützlich, wenn der Mieter sich vorher verpflichtet, den Pizzaofen z.B. gereinigt zurückzugeben, oder auch, ihn nicht zum Erhitzen von Lackfarbe, Tierkadavern oder Kunststoffen aller Art zu verwenden. Auch festzulegen, wozu er sich verpflichtet, falls ers doch tut (Vorschlag: Er darf dann den Ofen behalten und muss Dir einen technisch gleichartigen Neuen kaufen).
Umgekehrt ist es wohl auch nützlich, wenn vertraglich festgelegt wird, worauf sich Deine Haftung beschränkt: Immerhin sind nicht ganz harmlose Temperaturen im Spiel, und falls das Ding elektrisch betrieben wird, sollte man auch nicht unbedingt mit dem Pizzabeil (gibts sowas?) in die Zuleitung reinhacken, um festzustellen, ob sie ordentlich abgesichert ist usw.
ich würde eine beschreibung des ofen verfassen (bauart, typ, modell, elektrische werte, zustand usw.) und mir die vom mieter unterschreiben lassen. und bei vermietung unterschreibt er dir, daß er für schäden aufkommt. oder du läßt dir eine kaution hinterlegen…