Mit den Erwerb zweier Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus steht uns das Sondernutzungsrecht an 4 Stellplätzen (2 je WE), auf einem an das Haus direkt angrenzendem Parkplatz lt. Teilungserklärung zu.
Da wir keine 4 Stellplätze benötigen, würden wir einen der Stellplätze gern an einen Interessenten vermieten, der in der Umgebung wohnt. Ist dies ohne weitere Erlaubnis durch die WEG gestattet bzw. genügt es die WEG in Kenntnis zu setzen?
lt. WEG gehört ein Sondernutzungsrecht nicht Ihnen, sondern zum Gemeinschaftseigentum. Daher ist eine separate Vermietung nicht möglich, es sei denn, die WEG stimmt zu. Evtl. gehört der Ertrag dann aber auch der Gemeinschaft.
das kann man nicht so ohne weiters beantworten. Es hängt vor allem von der Teilungserklärung ab und was dort zu den Sondernutzungsflächen festgelegt ist. Könnte durchaus sein, dass eine Vermietung nicht oder nur auf Antrag und mit Zustimmung der WEG möglich ist. Am besten noch einmal die TE genau durchlesen und eventuell auch den Verwalter ansprechen. Wenn eine Zustimmung erforderlich ist, müßte das Anliegen als TOP auf der nächsten Eigentümerversammlung.
Tut mir leid, dass ich Ihnen da nicht viel weiterhelfen könnte.
Hallo,Ich sehe da überhaupt kein Problem.Was jemand mit den ihm zustehenden Stellplätzen macht ist ausschließlich Sache
des Wohnungseigentümers.
Es ist eigentlich noch nicht einmal die Information des Hausverwalters notwendig schon gar nicht seine Erlaubnis.
Es ist aber in jedem Falle zweckmäßig den Hausverwalter zu informieren damit dieser dem Hausmeister Bescheid geben kann. Dieser
sollte ja doch wissen wer mit Berechtigung auf den Stellplätzen parkt.
auch wenn eine Vermietung jederzeit möglich ist, bestehen möglicherweise Verein- barungen oder Regelungen in der Gemeinschaftsordnung, wonach eine Vermietung dem Verwalter anzuzeigen ist. Ihr Verwalter kann Ihnen da eine verbindliche Auskunft geben.
Habe das selbst schon mal gemacht, also einfach weitervermietet. Setzt aber voraus, dass in teilungserklärung und kaufvertrag nicht ein passus steht, der das verbieten würde.
Ich meine, dass die Vermietung ohne Weiteres möglich ist, es sei denn, es ergibt sich nichts Gegenteiliges aus der Gemeinschaftsordnung (Teilungserklärung).
MfG
H.G.
Hallo,
sind die Parkplätze gekauft? Existiert ein Kaufvertrag über die Stellplätze? Wenn ja sind diese „Grundstücke“ in der freien Verfügung des Eigentümers.
Wenn die Plätze aber zum Sondereigentum gehören, also nicht explizied im Kaufvertrag erwähnt werden, dann muss mit der Verwaltung eine Vereinbarung getroffen werden. Ich würde dies auf der nächsten Eigentümerversammlung thematisieren und einen Beschluß herbeiführen. Dann ist man auf der sicheren Seite
Hallo,
ich haber gerade eben erst ihre Frage gelesen. Leider kann ich Ihnen die Frage auch nicht wirklich beantworten. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen: Ja, sie dürfen einen Parkplatz vermieten. Sie haben ein Sondernutzungsrecht daran und wollen ihn nicht selber nutzen. Ich denke, solange er nicht fremdgenutzt wird (z.B. als Fahrradabstellplatz oder Müllabladeplatz), sondern einfach nur ein Auto draufsteht, dürfte sich doch keiner daran stören? Aber genau weiß ich es eben nicht. Vielleicht steht ja dazu etwas in Ihrer Teilungerklärung oder Ihr Verwalter müsste das wissen?
Hallo ladywilliams,
Hier meine unverbindliche Auffasssung.
Das Wohneigentumsgesetz regelt die Frage im §6(2)zunächst in der Weise, dass sich der Gebrauch des Sondereigentums aus dem Gebrauch des Miteigentumanteils ergibt.Das Sondereigentum kann also gemeinsam mit dem Miteigentum verkauft, vermietet oder verpachtet werden.
Anders ist die Sachlage, wenn dieser Zusammenhang nicht mehr beteht, d.h. wenn das Sondereigentum separat verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. Dann gelten die Bestimmungen des § 15 hier insbes. Abs.(2). Man wird um die Zustimmung der anderen Miteigentümer nicht herumkommen.