Vermietung stellt sich quer wegen Hundehaltung

Habe Dezember 2012 mir ein Hund angeschaut „Englishe Bulldogge“ habe zugesagt und Vermietung angeschrieben das ich gern ein Hund haben will und Antwort war Grundsätzlich ist ein solcher Hund erlaubt aber ihre Wohnung ist zu klein.Jetzt kam wieder was von der Vermietung und zwar ihre Wohnung ist für Hundehaltung nicht geeignet.Aber für meine Wohnung steht im Mietvertrag Hund auf schriftliche Anfrage.Bin Selbständig und würde den Hund immer mitnehmen der bleibt doch nicht hier alleine,kann man da nichts machen ist kein Grund für mich,Platz ist hier genug.Bei einer Freundin heißt es von der Vermietung sie haben ein Hundeproblem also nicht angemeldete Hunde und sie Wohnt im 4.OG der Hund nutzt dann die Treppe ab und bla bla kann nicht sein nur weil die mit anderen Probleme haben muß ich darunter leiden.

Sehr geehrter Fragender,

ein Vermieter kann die Hundehaltung gem. Mietvertrag ausschließen - so wie in Ihrem Fall.

Eine Klage zu Zustimmung gegen den Vermieter würde fruchtlos verlaufen.

Mit freundlichen Grüßen
M. Kray
Immobilienwirt

Hallo,
natürlich kann Ihr Vermieter die Hundehaltung verbieten.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Weiser

hi
srx bin kein experte kann dir nicht helfen

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen…

MfG schoerschi

Ob Hundehaltung erlaubt ist, hat der Vermieter zu entscheiden. Da gibt’s nichts drann zu rütteln.

Hallo!
Danke für die Frage. Leider kann das aufgrund deiner Angaben nicht beantwortet werden. Hundehaltung ja oder nein hängt muss immer im Einzelfall beurteilt werden und hängt von folgenden Faktoren ab:

  • zu erwartende Größe des Hundes
  • ob in deinem Bundesland eine Kampfhundeverordnung existiert und ob dieser Hund dort in eine der Kategorien Kampfhund/gefährlich fällt
  • wie die Tierhaltungsklausel im Mietvertrag formuliert ist und ob sie gültig ist
  • und wie der Vermieter darauf reagiert.

Bitte lass dich von einem Anwalt oder dem Mieterverein beraten. Im Zweifel - wenn dir die Wohnung wichtig ist - schaffe keinen Hund an.

Viel Erfolg.

Hallo Pfeffihunter,

wie im Mietvertrag schon steht, ist die Hundehaltung mit einer schriftlichen Anfrage erst abzuklären bevor der Hund gekauft wird.
Der Vermieter kann eine Hundehaltung auch ohne Begründung ablehnen. Zu wening Platz bzw. zu kleine Wohnung klingt in meinen Ohren auch nach einer Ausrede, aber wie bereits erwähnt, kann eine Ablehnung auch ohne Begründung erfolgen. Ich selber besitze einen Golden Retriever und meine Wohnung ist nur 55m² groß. Es kommt nicht unbedingt auf die Größe der Wohnung an, sondern was mit dem Hund angestellt wird, damit dieser sich wohlfühlt und ausgelastet ist. Vielleicht sollten Sie einfach noch mal mündlich Kontakt zum Vermieter aufnehmen und auf die Größe (eine englichsche Bulldoge ist ja nicht so groß )hinweisen sowie ihre geplante Hundehaltung (der Hund ist tagsüber nicht in der Wohnung, da sie ihn immer mitnehmen würden). Evtl. wird ihnen dann die Hundehaltung genehmigt. Wenn nicht, bleibt ihnen leider nur ein Umzug.

Viel Erfolg, ich drücke Ihnen die Daumen.

petra0801

Hallo,
kleine Hunde wären immer erlaubt, weil sie wie Kleintiere gewertet werden (also zum Beispiel Chihuahua).

Im Mietvertrag kann wirksam ein Verbot der Hundehaltung vereinbart werden. Das Grundrecht des Mieters auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wird nicht verletzt. Dieses Verbot ist auch dann wirksam, wenn es grundsätzlich auf Anfrage erlaubt wäre. Wenn ein „Nein“ als Antwort kommt, dann ist das bindend.

Viele Grüße
JB

  1. Etage und Hund würde ich auch nicht erlauben. Parterre erlaube ich die Hundehaltung, wenn das Tier bezüglich Größe und Art zu der Wohnung bzw. ins Haus passt. Ein Irish Wolfhound ist kein Hund für eine Mietwohnung z. B.
    Der Vermieter hat das Recht, Hundehaltung zu untersagen oder zu genehmigen. Das kann kein Gericht entscheiden. Versuchen Sie, die näheren Gründe zu erfahren. Vielleicht erkennt der Vermieter doch, dass dieser Hund keinen Unfrieden bringt.

MfG
Ulla

es ist schwer sich dazu zu äußern da ich die größe ihre wohnung nicht kenne ebensowenig weiss in werlcher etage sie liegt, ob es evtl eine dachgeschosswohnung oder wie auch immer ist. Wie das umfeld gestaltet ist, sprich grünanlagen, parkplätze etc.
viel grüße und ein schönes wochenende
margret

Pfeffihunter,

da haben Sie schlechte Karten. Der Vermieter kann Ihnen die Hundehaltung verbieten.
Im Mietvertrag steht, dass Sie den Vermieter fragen müssen - wenn der nein sagt bedeutet das eben NEIN.

Gruß Fred

Hallo Pfeffihunter,

die Entscheidung des Vermieters gilt.

PST

Da kann man nur dem Vermieter schildern, dass von dem Hund keine Belästigung ausgehen wird. Aber genehmigen muss er ihn nicht. Insbesondere in „kleinen“ Wohnungen und bei vermeindlich problematischen Rassen wird diese gern verweigert.

Tut mir leid.

Hallo,

leider kann der Vermieter die Haltung verbieten.

Sorry.

Knarf

Ja ist schade, ist aber so.
Macht einer Mist, sind alle Anderen auch betroffen.
Tut mir echt leeit.
Hanb selber einen Hund