Hallo,
hat jemand eine rechtlich fundierte Antwort?
Ein Ehepaar trennt sich. Ein Partner zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus und kündigt beim Vermieter das Mietverhältnis.
(Beide Mieter sind jedoch noch verheiratet. )
2 Monate später zieht auch der andere Ehepartner aus der Wohnung aus.
Dieser erstellt mit dem Vermieter ein Übergabeprotokoll mit vielen Mängeln.
An wen muss sich der Vermieter wenden, um die Schäden ersetzt zu bekommen?? Nur an den Mieter mit dem Übergabeprotokoll? Oder muss er den 2 Monate vorher ausgezogenen Mieter auch über die Mängel informieren?
Leider wurde keine Kaution verlangt.
Hallo, ich kann mich der rechtlichen Auffassung von duck313 inhaltlich voll anschließen. Es kommt darauf an, wer den Mietvertrag abgeschlossen hat. Stehen beide im Mietvertrag, haften beide. Der Vermieter wird und sollte sich hinsichtlich der Forderung und Kostenerstattung an den zuletzt ausziehenden Mieter wenden. Beide Mieter haften Gesamtschuldnerisch !