Hallo,
der fiktive Steuerpflichtige hat 2016 Ausgaben in Vorbereitung eines Wohnungskaufs getätigt. Die Wohnung wurde 2017 gekauft und steht leer, soll vermietet werden. 2016 wurden Ausgaben in Zusammenhang mit der einzuholenden Zustimmung des Betreuungsgerichts getätigt. Es entsanden Gutachterkosten für Wertbestimmung (ca. 1000 Euro). Für den Gutachter bzw. für Gericht und Verfahrenspfleger wurde Grundbuchauszug eingeholt sowie Katasterauskunft. Gebühren für beides ca. 100 Euro. Die Zustimmung erfolgte erst 2017.
Zählen neben den Gutachterkosten auch diese Gebühren zu den Anschaffungsnebenkosten mit 50-jähriger Abschreibung? Oder doch Werbungskosten?
Daneben erfolgten kleinere Reparaturen mit Kauf von Arbeitsmaterialien sowie Kauf von Büromaterialien, Porto. Insgesamt ca. 50 Euro. Das sind doch aber sicher Werbungskosten, oder?
Gruß
Ultra