Vermietung und Verpachtung - Anschaffungsnebenkosten

Hallo,

der fiktive Steuerpflichtige hat 2016 Ausgaben in Vorbereitung eines Wohnungskaufs getätigt. Die Wohnung wurde 2017 gekauft und steht leer, soll vermietet werden. 2016 wurden Ausgaben in Zusammenhang mit der einzuholenden Zustimmung des Betreuungsgerichts getätigt. Es entsanden Gutachterkosten für Wertbestimmung (ca. 1000 Euro). Für den Gutachter bzw. für Gericht und Verfahrenspfleger wurde Grundbuchauszug eingeholt sowie Katasterauskunft. Gebühren für beides ca. 100 Euro. Die Zustimmung erfolgte erst 2017.

Zählen neben den Gutachterkosten auch diese Gebühren zu den Anschaffungsnebenkosten mit 50-jähriger Abschreibung? Oder doch Werbungskosten?

Daneben erfolgten kleinere Reparaturen mit Kauf von Arbeitsmaterialien sowie Kauf von Büromaterialien, Porto. Insgesamt ca. 50 Euro. Das sind doch aber sicher Werbungskosten, oder?

Gruß
Ultra

Ergänzungsfrage: Erfolgt die Abschreibung im Jahr des Zugangs dann monatsgenau? Das heißt, man kann nicht die ganzen zwei Prozent ansetzen, sondern zum Beispiel nur 5/12?

Würde heißen, dass der Steuerpflichtige in 50 Jahren sich dann erinnern muss, in welchem Monat genau er damals die Anschaffung tätigte, um den Restbetrag abschreiben zu können. Man kann’s auch kompliziert machen…

Servus,

wenn die Wertbestimmung für die Finanzierung des Objektes notwendig war, handelt es sich bei den Gutachterkosten um Finanzierungskosten, die unmittelbar in vollem Umfang abgezogen werden können. Wenn sie für den Kauf erfolgte, sind das Anschaffungsnebenkosten, die mit dem Kaufpreis zusammen abgeschrieben werdenn.

Grundbuchauszug und Katasterauskunft ebenso.

Die übrigen genannten Dinge sind sofort als Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie der Vermietung dienen; kleinere Reparaturen auf jeden Fall. Wenn sie dem Kauf dienten, sind auch das Anschaffungsnebenkosten. Wenn der Steuerpflichtige selber hier einen „objektiven“ Maßstab schafft und z.B. 1,5 Prozent des Büromaterials dem Kauf zurechnet, läuft der Rest ungeprüft durch.

Schöne Grüße

MM

Salü,

schönen Dank für die Blumen, auch wenn solche MIssgeburten wie

aigentlich keine verdient haben. Ich schätze, Du hast das trotzdem ‚iwie‘ verstanden.

Schöne Grüße

MM

Der Vermieter gibt die Anschaffungskosten an und den Zeitpunkt des Erwerbs bzw. seit sie zur Vermietung stand (falls vorher selbstgenutzt). Den Rest erledigt das Finanzamt. Inkl. der Kürzung der Anschaffungskosten um den Anteil des Grundstücks am Kaufpreis.