Ein Steuerpflichtiger erzielt Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung an Angehörige, setzt aber aus Unwissenheit zu niedrige Miete an.
Das FA schreibt in dem Bescheid die Miete beträgt bloss 51% der ortsüblichen Miete und die Werbungskosten werden entsprechend gekürzt. Kann der Steuerpflichtige noch Einspruch einlegen, wenn er zuvor dem FA einen Mietvertrag vorgelegt hat oder bleibt da bloss noch zu versuchen im nächsten Jahr die Miete auf min. 75% zu heben, um die vollen Werbungskosten akzeptiert zu bekommen?
Hallo,
Ein Steuerpflichtiger erzielt Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung an Angehörige, setzt aber aus Unwissenheit zu niedrige Miete an.
Naja, die Höhe wird er aus Rücksicht auf seine Verwandtschaft doch absichtlich so niedrig angesetzt haben.
Das FA schreibt in dem Bescheid die Miete beträgt bloss 51% der ortsüblichen Miete und die Werbungskosten werden entsprechend gekürzt.
Kann der Steuerpflichtige noch Einspruch einlegen, wenn er zuvor dem FA einen Mietvertrag vorgelegt hat
Was sollte das denn ändern? Aus diesem Vertrag geht doch auch nur hervor, dass die Miete eben unter den 56% liegt.
Das einzige, dass etwas ändern würde, wäre der Nachweis, dass es nicht unterhalb der Grenze liegt. Das gelingt oder eben nicht.
oder bleibt da bloss noch zu versuchen im nächsten Jahr die Miete auf min. 75% zu heben, um die vollen Werbungskosten akzeptiert zu bekommen?
Ist bestimmt ein Zahlendreher und soll 57% heißen?
Grüße
Ein Steuerpflichtiger erzielt Einnahmen aus Vermietung und
Verpachtung an Angehörige, setzt aber aus Unwissenheit zu
niedrige Miete an.
„Setzt an“ - muß man nicht die tatsächlich vereinnahmte Miete angeben?
Kann der Steuerpflichtige noch Einspruch
einlegen,
Wenn es der Bescheid noch zuläßt (kein Ablauf der Rechtsbehelfsfrist) - ja, warum nicht? Bringt nur nicht viel in Bezug auf die Werbungskostenkürzung wegen der niedrigen Miete.
oder bleibt da bloß noch, zu versuchen, im nächsten Jahr die
Miete auf min. 75% zu heben, um die vollen Werbungskosten
akzeptiert zu bekommen?
Ja, das ist die zutreffendere Lösung.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
oder bleibt da bloss noch zu versuchen im nächsten Jahr die Miete auf min. 75% zu heben, um die vollen Werbungskosten akzeptiert zu bekommen?
Ist bestimmt ein Zahlendreher und soll 57% heißen?
Naja, der Steuerpflichtige will schon die vollen Werbungskosten ansetzen dürfen, deswegen müsste die Miete auf min. 75% klettern.
Naja, der Steuerpflichtige will schon die vollen Werbungskosten ansetzen dürfen, deswegen müsste die Miete auf min. 75% klettern.
Nee, müsste nur, wenn das ganze ungeprüft über die Bühne gehen soll, oder eben schon jetzt klar ist ist, dass eine Überschussprognose selbst bei 56-75% negativ ausgehen würde.
Also wenn das so ist, dann ja. Ob die Verwandten da allerdings mitmachen, sollte noch geklärt werden. Denn Mieten können nicht einfach so erhöht werden. Vielleicht erscheint es der Finanzverwaltung dann ein wenig unglaubwürdig, dass die Mieter mal eben so einer Erhöhung um knapp 50% zustimmen.
Vielleicht noch ein Tipp, der bei aktiver Steuergestaltung immer gut ist: Einen Steuerberater aufsuchen.