angenommen Mister X möchte eine Wohnung vermieten.
Ein ansässiger Geschäftsmann würde ihm anbieten die Wohnung zu mieten mit dem Zweck diese an seine Angestellten „weiter zu vermieten“.
Was gäbe es für X hier zu beachten?
Wäre das rein rechtlich soweit in Ordnung?
Könnte X im Mietvertrag hilfreiche Bedingungen schaffen, dass z.B. nicht alle paar Wochen jemand anderes in der Wohnung wohnt bzw. dass X über einen ggfs. Bewohnerwechsel informiert wird und seine Zustimmung geben muss?
Was gäbe es noch zu beachten?
Bin vom Immobilienforum hierhin verwiesen worden und hoffe nun auf Eure Hilfe.
HM???Doch, die war doch sehr hilfreich!Aber du hast doch selbst geschrieben ich sollte es nochmal im anderen Brett versuchen. Und per PN habe ich den Hinweis auch 2 mal erhalten. Also dachte ich ich schreibe dann hier nochmal…
Prinzipiell ist es natürlich richtig, dass das Immobilienbrett sich mit Eigentum/Kauf etc. von Immobilien beschäftigt und Mietrechtssachen hier besser angebracht sind.
Aber wenn eine Antwort hilfreich war, dann stellt man sie nicht 1:1 nochmal ins andere Brett, weil das sonst Doppelposting bedeutet, und das mag die Gemeinde hier nicht.
Hat man noch Fragen über die gegebene Antwort hinaus, hindert natürlich nichts und niemand diese im richtigen - oder geeigneteren - Brett erneut zu stellen.