Vermietung / Untervermietung

Hallo Zusammen,

angenommen Mister X möchte eine Wohnung vermieten.
Ein ansässiger Geschäftsmann würde ihm anbieten die Wohnung zu mieten mit dem Zweck diese an seine Angestellten „weiter zu vermieten“.
Was gäbe es für X hier zu beachten?
Wäre das rein rechtlich soweit in Ordnung?
Könnte X im Mietvertrag hilfreiche Bedingungen schaffen, dass z.B. nicht alle paar Wochen jemand anderes in der Wohnung wohnt bzw. dass X über einen ggfs. Bewohnerwechsel informiert wird und seine Zustimmung geben muss?
Was gäbe es noch zu beachten?

Liebe Grüße,
Horde

Hallo Zusammen,

Hallo alleine!

angenommen Mister X möchte eine Wohnung vermieten.
Ein ansässiger Geschäftsmann würde ihm anbieten die Wohnung zu
mieten mit dem Zweck diese an seine Angestellten „weiter zu
vermieten“.

Das machen ja einige VM sehr gerne, da je nach Unternehmen die Mietzahlungen gesicherter scheinen, als bei so mancher Privatvermietung.

Was gäbe es für X hier zu beachten?

Zunächst müsste geprüft werden, ob so ein Mietverhältnis schon zu gewerblichem Mietrecht zählt. Es mietet ja ein Unternehmen an, betreibt dann aber in den Räumen kein Gewerbe. Da muss ich z.B. passen, dös weiss ich nicht.

Insgesamt sollte man auf rechtsgültige Formulierungen nach geltendem Mietrecht achten. Z.B. bezüglich Schönheitsreparaturen und ihrer Ausführung. Wer welche Kosten für z.B. Reparaturen trägt, welche Nebenkosten bezahlt werden bzw. wem gegenüber diese abgerechnet werden. Als VM - könnte ich mir vorstellen - will man ja lieber den Hauptmieter in der Pflicht sehen, der dann gegenüber seinem Untermieter tätig wird.

Wäre das rein rechtlich soweit in Ordnung?

Klar, warum nicht.

Könnte X im Mietvertrag hilfreiche Bedingungen schaffen, dass
z.B. nicht alle paar Wochen jemand anderes in der Wohnung
wohnt bzw. dass X über einen ggfs. Bewohnerwechsel informiert
wird und seine Zustimmung geben muss?

Das könnte evtl. mit dem Geschäftsmann Probleme geben, je nachdem was er sich so vorgestellt hat. Bei uns in der Firma z.B. werden Wohnungen an Inpatriats, also Mitarbeiter aus dem Ausland die für einige Zeit hier in der Zentrale arbeiten (sollen) vorgehalten (angemietet). Das hier eine relativ hohe Fluktuation stattfindet, ist ja dann wohl klar.

Eine Wohnung in der nur nach einem relativ umständlichen System ein Wechsel des (Unter)Mieters möglich wäre, käme in diesem Fall nicht in Frage.

Was gäbe es noch zu beachten?

Ebenfalls aus der Erfahrung mit unseren Firmenwohnungen: Es sollte evtl. sichergestellt werden, dass die Wohnung durch einen externen Reinigungsdienst betreut wird, damit durch wechselnde Mieter keine Verwahrlosung stattfinden kann.

Liebe Grüße,
Horde

Gruß
Nita