Vielen Dank für Informationen zu folgendem Fall:
Eine Person hat 1999 ein Haus (Haus 1) gekauft und selbst genutzt. Mitte 2011 hat sie ein größeres neues Haus (Haus 2) gekauft und ist dort eingezogen: Das alte Haus (Haus 1) wurde von August bis Oktober 2011 renoviert (ca. 10.000 € Material und Handwerker) um es ab Dezember/Januar als Renditeobjekt zu vermieten. Entsprechende Vermietungsanzeigen wurden aufgegeben.
Bislang konnte noch kein Mieter gefunden werden auch nach Reduktion der Miete. Jetzt gibt es einen Interessenten, der das Haus erst mieten, aber ggf. mittelfristig kaufen möchte. Wenn kein anderer Mieter gefunden wird möchte die Person daher an diese Interessenten mit einem Vorkaufsrecht vermieten.
Die 10.000 € sollen steuerlich als Erhaltungsaufwendungen für vermietete Objekte geltend gemacht werden. Ggf. fallen in 2012 noch weitere Kosten an (Fenster). Wie lange muss ein Objekt vermietet werden, so dass diese Kosten absetzbar sind ? Was muss im Mietvertrag berücksichtigt werden bzgl. der Formulierung des Vorverkaufsrechts ?
Am liebsten würde die Person langfristig vermieten und das Haus als Geldanlage/Rediteobjekt behalten (Inflation !). Der Markt für Vermietung ist in der eher ländlichen Gegend aber gerade schlecht.