Vermietung / Verpachtung von FamilienObjekten

Hallo zusammen,

vielleicht finde ich hier schon eine Antwort auf meine Frage ohne einen Anwalt/Steuerberater etc. zu befragen.

Und zwar folgendes Szenario:

Meine Eltern besitzen ein Grundstück mit Haus welches vermietet ist mit angrenzenden Stall und Wiesen.

Jetzt möchte ich gerne selber den Stall + Wiesen vermieten und meine Eltern vermieten weiterhin das Haus.

Ist dies ohne weiteres so möglich ohne das mir das Objekt gehört? Was muss ich beachten? Muss ich meinen Eltern miete zahlen und kann es weitervermieten oder können mir meine Eltern das Objekt Mietfrei übergeben?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Sorry,
aber steuerliche Belange sind nicht so mein Wissensgebiet. Wobei ich denke, dass man nur eigenes vermieten kann. Aber Untervermietung wäre natürlich möglich. Es ist also denkbar, Stall und Wiesen für 50.- € mtl. von den Eltern anzumieten und für 350.- € weiter zu vermieten.
Aber bitte, konsolieren sie einen Steuerberater - ist sicherer.
MfG
K. Schuler

Hallo,
ob Deine Eltern oder Du Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung haben ist egal. Wer diese erzielt, muß sie versteuern. Als Mieter würde ich von Dir allerdings den Nachweis verlangen, daß Du zur Vermietung berechtigt bist, sonst könnte u.U. der Eigentümer(Deine Eltern) auch Miete verlangen.
MfG
Bert

Sie können mit der Zustimmung Ihrer eltern selber vermeiten. Verlagnen die Eltern dafür von Ihnen keine Gegenleistung, so verbleiben als Schenkung die steuerpflichtigen Erlöse bei Ihnen. Schenkungssteuer fällt nur dann an, wenn die steuerfreien Schenkungsgrenzen überschritten werden. Das wären € 400.000 innerhalb von 10 Jahren.

Hallo, was sagen denn deine Eltern zu der Idee? Wenn es deren Eigentum ist, müssten sie eigentlich darüber entscheiden können, wer die Mieteinnahmen bekommt. Ganz sicher bin ich mir da aber nicht, welche steuerrechtlichen Folgen das haben kann.

Eklis64

Hallo, Sie können vom Grundsatz her nichts vermieten, was Ihnen nicht gehört. Die Eigentümer (Ihre Eltern) können Ihnen aber ein sog. Nießbrauchsrecht einräumen, d.h. Ihnen fließt dann das Geld aus Vermietung und Verpachtung zu. Dies müssen Sie allerdings als Einkünfte bei dem zuständigen Finanzamt angeben.- Gruß, Achim