Vermietung von Schäferwägen/ Zeltplatz

Hallo,

gehen wir mal davon aus, dass der Schwiegervater einen sehr schönen ehemaligen Bauernhof und ein großes Grundstück dazu besitzt.

Nachdem man ihm ausreden konnte dort einen Karpfenteich zu graben oder eine Straußenfarm zu eröffnen, hat er die " geniale" Idee dorft mehre Schäferwägen aufzustellen und diese zu vermieten.
( ist ja nicht so, dass der Mann weit über 80 Jahre alt wäre und körperlich nicht mehr so fit ist)
Frage 1:
Darf er das? Wo kann er sich Informationen holen und welches Amt will wissen was er da tut? Klar, immer erst das Finanzamt :smile:

Frage 2: Müsste der fiktive Schwiegervater irgendwas anmelden?
( Gewerbe? Was weiß den ich?)

Hat er echt eine Chance, dass er dieses Vorhaben umsetzten kann und die Kinder/ Schwiegertochter/ Enkel haben dann Arbeit und Ärger damit?

Juhu *Ironie*

Vielen Dank für Ratschläge und Ideen was fiktiver Opa sinnvoll treiben könnte…

Hallo !

Man möchte also „Ferienwohnungen“ anbieten,nicht „Ferien auf dem Bauernhof-klassisch“ sondern in Schäferwagen auf festem Standplatz.

Gut,das ist sicher möglich.

Gemeinde fragen, Bauamt fragen, ob grundsätzlich möglich und was man einreichen muss,bzw. was man außer den reinen Schäferwagen bauen muss
Ich denke da an die Sanitären Anlagen insbesondere.

Das Finanzamt ? Sicher die auch,aber erst nach Klärung,ob und wie es grundsätzlich möglich ist.

mfG
duck313