Vermietung von zimmer

Hallo,

angenommen jemand würde ein Zimmer im eigenen genutzten Haus vermieten.
Die Wohnfläche beträgt 200 m², vermietetes Zimmer 20 m² und die Nutzfläche also mit garten 400 m². Kann ich die kosten mit 10% (von 200m²) oder mit 5% (von 400m²) absetzen

Fast!

angenommen jemand würde ein Zimmer im eigenen genutzten Haus

So weit so gut…

Kann ich die kosten mit

Schade, ist wohl doch sehr schwer… nochmal!

Ich frage mich persönlich, wer nur ein einziges Zimmer mieten soll. Ist es räumlich abgetrennt? Riecht schon so, als ob jemand verzweifelt nach irgendwelchen Möglichkeiten sucht, ein paar Euro bei der Steuer zu sparen.

ne aber wenn du in einem 200m² haus wohnst und dir so oder so 4 zimmer übrig bleiben kann man[n]doch eins vermieten um die kosten ein wenig zu decken oder???

Aha, und es besteht keine verwandtschaftliche Beziehung oder gar Partnerschaft, ja?

Aber wie gesagt, meine persönliche Meinung, wie Person A das dem Finanzamt klarmacht,ist seine Sache.
Die Frage wird wegen FAQ-Verstoss sowieso gelöscht, daher erlaubte ich mir, etwas off-topic zu werden.

bitte beachten, Mieteinnahmen sind steuerpflichtig

Hi,

m.E. ist der Kostenanteil auf die Wohnfläche zu beziehen, also mit 10%.

Anmerkung:
Ich verstehe nicht warum hier verschiedene Antwortgeber,
1- Mieteinnahmen grundsätzlich steuerpflichtig machen.
2- Das Mietverhältnis erstmal angezweifelt wird.

Der Sachverhalt gibt das zumindest nicht her.

Grüße