Vermietung vor dem Kauf der Immobilie

Hallo zusammen,

kann ich z.B. bereits eine Wohnung welche ich noch nicht gekauft habe (Kaufvertrag besteht, jedoch noch keine notarielle Beglaubigung sowie Grundbucheintrag)bereits vermieten?
Welche Folgen könnte es für mich haben wenn ich den zur Bezahlung der Wohnung notwendigen Kredit von der Bank nicht bekomme?

Für Eure Antworten möchte ich mich jetzt schon bedanken.

Grundsätzlich kann man vermieten, ohne Eigentümer zu sein(bestes Beispiel Untervermietung). Solange aber kein formwirksamer Kaufvertrag besteht und keine Besitzeinräumung durch den Veräußerer erfolgt ist, läuft man Gefahr, im Falle des Scheiterns der beabsichtigten Vertragsgestaltungen sich mehreren Verfahren gegenüber zu sehen(im Verhältnis zum Verkäufer, zum potentiellen Mieter, zur Staatsanwaltschaft).Sinnvollerweise sollte man erst die Finanzierung sichern und erst nach Beurkundung des Kaufvertrags und Besitzübergabe des Vertragsgegenstandes über den Vertragsgegenstand verfügen.

Hallo,
ich bin eher im Gewerbe-Mietrecht versiert, daher kann ich nicht fundiert antworten.
Intuitiv würde ich jedoch denken, dass die Vermietung solange der Kaufvertrag bzw. der notariell beglaubigte Grundbucheintrag noch nicht abgeschlossen sind, nicht möglich ist. Tut mir leid, nicht weiterhelfen zu können.

Grüße
HN

Hallo,
eine Vermietung ist zwar grundsätzlich möglich, ich würde jedoch vor Besitzübergang (nach dem Notarvertrag in der Regel nach vollständiger Kaufpreiszahlung)davor abraten. Auf die Eintragung im Grundbuch braucht man nicht warten.
Im Falle des Scheiterns können Schadensersatzansprüche des Verkäufers und auch des Mieters auf einen zukommen.

Hallo Worat,
das Eigentum an der Wohnung geht erst mit der Eintragung ins Grundbuch auf Dich über. Somit kannst Du erst dann einen rechtsgültigen Mietvertrag abschließen. Vielleicht unterschreibt der der bisherige Eigentümer ja den Mietvertrag, dann würdest Du mit der Eintragung ins Grundbuch als Rechtsnachfolger den Vertrag übernehmen. Wenn der Eigentumsübergang nicht zustande kommt, wäre der bisherige Eigentümer allerdings weiterhin an den Vertrag gebunden.
Lieben Gruß
Peter

Hier ist ein Jurist gefragt! Mein Tip vor Immobilienkauf erst wegen einer Finanzierung erkundigen.

Hallo Unzusammen,
eine Vermietung ist in diesem Fall definitiv nicht möglich und nicht rechtens. Genausowenig wie die klassische Falle, eine gekaufte Wohnung auf Eigenbedarf zu kündigen, bevor der Grundbucheintrag erfolgt ist.
LG Einstein

Hallo,

wenn der Kaufvertrag beurkundet wurde und im KV festgelegt wurde wann oder wie der Nutzungsübergang geregelt ist, kann ab diesem festgelegten Zeitpunkt auch ein Mietvertrag geschlossen, bzw. Erträge vereinnahmt werden. Wenn im KV explicit kein Datum genannt wurde geht die Nutzung mit Zahlung des Kaufpreises und Eigentumsumschreibung über.

Wenn man vollendete Tatsachen schafft - also vermietet - vor Nutzungsübergang und der Kaufvertrag kommt wegen z.B.fehlender Finanzierung nicht zustande ist man schadenersatzpflichtig. (Dies müsste eigentlich auch so im KV stehen). Andererseit, wenn die Bonität gut ist und die Finanzierung bezahlbar ist, warum sollte die Finanzierung nicht klappen.

Gruß H